Existenzminimum verstehen
Existenzminimum verstehen – was Ihnen bleiben muss
Bei einer Lohnpfändung darf nicht alles genommen werden. Ein Teil Ihres Einkommens ist geschützt: das betreibungsrechtliche Existenzminimum. Es besteht aus einem Grundbetrag und Zuschlägen für belegte Auslagen. Diese Seite zeigt, wie der Betrag zustande kommt – und welche Positionen am häufigsten fehlen.
Stand: September 2026
Kurzantwort: Was ist das Existenzminimum?
Das betreibungsrechtliche Existenzminimum ist der Betrag, der einer betriebenen Person für den notwendigen Lebensunterhalt geschützt bleibt. Es besteht aus einem Grundbetrag und aus Zuschlägen für belegte Auslagen wie Miete, Krankenkassenprämie und berufsbedingte Kosten. Nur Einkommen oberhalb dieses Betrags ist pfändbar. Berechnet wird es vom Betreibungsamt – nach geltenden Richtlinien und auf Basis Ihrer Belege.
Daraus folgt der praktisch wichtigste Satz dieser Seite: Was Sie nicht belegen, wird nicht gerechnet. Jede vergessene Position senkt Ihr Existenzminimum und erhöht den Betrag, der monatlich abgezogen wird. Wo diese Zahlen im Dokument stehen, zeigt Pfändungsprotokoll verstehen.
Wichtig: Diese Seite erklärt, wie der Betrag aufgebaut ist, und nennt die geltenden Grundbeträge. Sie berechnet aber nichts und prüft nichts. Verbindliche Auskunft zu Ihrem Fall geben ausschliesslich das Betreibungsamt und eine Schuldnerberatung. Letztere ist meist kostenlos.
Das Wichtigste in 30 Sekunden
- Der Betrag, der für den notwendigen Lebensunterhalt geschützt bleibt.
- Grundbetrag plus Zuschläge für Miete, Prämie und Berufskosten.
- Nur Einkommen oberhalb dieses Betrags ist pfändbar.
- Berechnet vom Betreibungsamt, auf Basis Ihrer Belege.
- Laufende Steuern zählen nicht dazu – ein häufiger Streitpunkt.
Inhaltsverzeichnis
- Kurzantwort: Was ist das Existenzminimum?
- Wann es überhaupt relevant wird
- Die Formel dahinter
- Der Grundbetrag
- Die Zuschläge – und ihre Belege
- Was nicht berücksichtigt wird
- Das Steuerproblem
- Drei Existenzminima, die oft verwechselt werden
- Wo am häufigsten Positionen fehlen
- Wenn das Einkommen darunter liegt
- Schwankendes Einkommen und Selbstständigkeit
- Wenn sich Ihre Situation ändert
- So prüfen Sie Ihre Berechnung
- Wo Sie jetzt Hilfe finden
- Wie briefhilfe.ch dabei hilft
- Ihre Daten sind vertraulich
- Transparenz: Für wen diese Seite gedacht ist
- Häufige Fragen
Wann das Existenzminimum überhaupt relevant wird
Das Existenzminimum spielt keine Rolle, solange Sie nur eine Mahnung oder einen Brief vom Inkasso erhalten haben. Es wird erst dann berechnet, wenn ein Betreibungsverfahren bis zur Pfändung fortgeschritten ist – also nach Zahlungsbefehl, ausgebliebenem Rechtsvorschlag und Fortsetzungsbegehren.
Die Berechnung findet beim Pfändungsvollzug statt, also an dem Termin, der Ihnen in der Pfändungsankündigung mitgeteilt wurde. Wie das Verfahren dorthin führt, beschreibt der Ablauf einer Betreibung in der Schweiz.
Praxistipp: Wenn Sie noch keine Pfändungsankündigung erhalten haben, ist Ihr wirksamster Hebel nicht das Existenzminimum, sondern der Rechtsvorschlag gegen den Zahlungsbefehl. Er stoppt das Verfahren, bevor es überhaupt so weit kommt.
Die Formel dahinter
Hinter dem komplizierten Wort steckt eine einfache Addition und eine einfache Subtraktion.
Sie sehen: Das Existenzminimum ist keine feste Zahl aus einer Tabelle, sondern das Ergebnis Ihrer eigenen Unterlagen. Deshalb variiert es von Person zu Person erheblich – und deshalb ist die Vorbereitung auf den Termin so wirkungsvoll.
Der Grundbetrag
Der Grundbetrag ist eine Pauschale. Er deckt alles ab, was sich schlecht einzeln belegen lässt: Nahrung, Kleidung, Wäsche, Körperpflege, Energie, Telefon, Zeitungen, kleinere Anschaffungen.
| Haushalt | Grundbetrag pro Monat | Was er abdeckt |
|---|---|---|
| Alleinstehende Person | CHF 1'200.– | Nahrung, Kleidung, Körperpflege, Energie, Telefon, Kleinanschaffungen |
| Alleinerziehende Person | CHF 1'350.– | Erhöhter Satz wegen der Haushaltführung allein mit Kind |
| Ehepaar, eingetragene Partnerschaft oder Paar mit Kindern | CHF 1'700.– | Gemeinsamer Satz für zwei Erwachsene |
| Je Kind bis 10 Jahre | CHF 400.– | Zuschlag zum Grundbetrag des Haushalts |
| Je Kind über 10 Jahre | CHF 600.– | Zuschlag zum Grundbetrag des Haushalts |
Wichtig: Der Grundbetrag ist nicht verhandelbar und muss nicht belegt werden. Belegen müssen Sie nur, wie viele Personen zu Ihrem Haushalt gehören. Prüfen Sie im Dokument, ob die Haushaltsgrösse und die Kinderzahl stimmen – ein Tippfehler hier verschiebt den Betrag spürbar.
Wichtig zur Einordnung: Die Grundbeträge stammen aus den gesamtschweizerischen Richtlinien der Konferenz der Betreibungs- und Konkursbeamten und gelten seit 2009 unverändert. Die kantonalen Aufsichtsbehörden erlassen dazu ergänzende Kreisschreiben – etwa für Alleinstehende, die mit anderen Erwachsenen zusammenwohnen. Massgebend für Ihren Fall ist deshalb immer die Berechnung in Ihrer Pfändungsurkunde; das Betreibungsamt erklärt sie Ihnen kostenlos.
Wohnen Sie als alleinstehende Person mit anderen Erwachsenen in einer Wohngemeinschaft, setzen mehrere Kantone einen tieferen Grundbetrag an. Das ist zulässig, muss aber in der Urkunde ausgewiesen sein – fragen Sie nach, wenn Sie den Ansatz nicht nachvollziehen können.
Pfändungsurkunde oder Lohnpfändung erhalten?
Laden Sie das Dokument hoch. Sie erhalten eine Erklärung der Felder, Begriffe und Positionen in Alltagssprache – bevor Sie beim Amt oder in der Beratung anrufen.
Erklärung, keine Berechnung, keine Rechtsberatung
Die Zuschläge – und ihre Belege
Hier entscheidet sich alles. Jeder Zuschlag erhöht Ihr Existenzminimum und senkt damit den pfändbaren Betrag – aber nur, wenn er nachgewiesen ist. Eine mündliche Erwähnung genügt nicht.
| Zuschlag | Beleg | Stolperstein |
|---|---|---|
| Miete oder Hypothekarzins | Mietvertrag und Zahlungsnachweis | Nebenkosten mitrechnen |
| Krankenkasse Grundversicherung | Police und aktuelle Prämienrechnung | Prämie des laufenden Jahres |
| Arbeitsweg | Abo, Fahrtenrechnung, Belege | Auto nur wenn zwingend nötig |
| Auswärtige Verpflegung | Arbeitszeiten, Distanz | Muss beruflich bedingt sein |
| Unterhaltszahlungen | Vereinbarung und Zahlungsnachweis | Nur tatsächlich geleistete Zahlungen |
| Erhöhte Gesundheitskosten | Ärztliche Bescheinigung, Rechnungen | Franchise und Selbstbehalt getrennt |
| Betreuungskosten | Rechnung der Kita oder Betreuung | Nur wenn berufsbedingt |
Beachten Sie die Spalte „Stolperstein“. Ein sehr häufiger Fall: Die Krankenkassenprämie wurde mit dem Betrag des Vorjahres erfasst, weil die aktuelle Police am Termin nicht dabei war. Ein anderer: Unterhaltszahlungen sind vereinbart, aber nicht belegt bezahlt – dann fallen sie weg.
Was nicht berücksichtigt wird
Das betreibungsrechtliche Existenzminimum ist bewusst eng. Es sichert den notwendigen Lebensunterhalt, nicht den gewohnten Lebensstandard. Folgende Positionen werden in der Regel nicht anerkannt:
- Steuern – laufende und ausstehende
- Schuldenraten gegenüber anderen Gläubigern
- Leasingraten, ausser das Fahrzeug ist beruflich zwingend
- Zusatzversicherungen der Krankenkasse
- Abonnemente, Streaming, Fitness, Vereinsbeiträge
- Ferien, Freizeit, Sparbeiträge
- Rückstellungen für künftige Anschaffungen
Das wirkt hart – und ist es auch. Es erklärt aber, warum viele Betroffene während einer Lohnpfändung neue Rückstände aufbauen. Wer weitere offene Rechnungen hat, sollte sie früh sortieren; Hilfe bei unbezahlten Rechnungen liefert eine Struktur dafür.
Besonders tückisch sind Positionen, die aussehen wie Fixkosten, aber keine sind. Eine Leasingrate fühlt sich unkündbar an, ein Streamingabo ist schnell vergessen, und eine Ratenzahlung bei einem anderen Gläubiger wirkt wie eine Pflicht. Für die Berechnung zählt nichts davon. Wer im Vorfeld nachvollziehen will, wie sich eine Forderung überhaupt aufgebläht hat, findet die Antworten unter Mahngebühren Schweiz, Inkassogebühren verstehen und Verzugszinsen verstehen. Und wenn eine Position im Schreiben schlicht nicht nachvollziehbar ist, hilft Rechnung nicht nachvollziehbar beim Prüfen.
Das Steuerproblem
Steuern gehören nach geltender Praxis nicht zum betreibungsrechtlichen Existenzminimum. Das führt zu einer Situation, die viele als ungerecht empfinden: Während der Lohnpfändung fliesst der Überschuss an das Betreibungsamt – und gleichzeitig laufen Steuerrechnungen auf, für die kein Geld reserviert ist.
Die Folge sind neue Betreibungen, diesmal vom Steueramt. Das ist kein Sonderfall, sondern ein bekanntes Muster. Sprechen Sie es aktiv und früh bei einer Schuldnerberatung an. Es gibt Wege, damit umzugehen – aber keinen, der sich von selbst ergibt.
Achtung: Ob und wie Steuerschulden während einer laufenden Pfändung behandelt werden können, ist eine rechtliche und beratungsintensive Frage. briefhilfe.ch beantwortet sie nicht. Wenden Sie sich an eine Schuldnerberatung – dieser Punkt ist der häufigste Grund, warum Betroffene aus der Pfändung nicht herausfinden.
Drei Existenzminima, die oft verwechselt werden
Der Begriff wird in der Schweiz in drei ganz verschiedenen Rechtsgebieten verwendet – mit unterschiedlichen Regeln und unterschiedlichen Beträgen. Wer im Internet nach Zahlen sucht, findet deshalb widersprüchliche Angaben.
| Art | Wer wendet es an | Wofür |
|---|---|---|
| Betreibungsrechtlich | Betreibungsamt | Pfändung, Lohnpfändung |
| Sozialhilferechtlich | Sozialdienst der Gemeinde | Unterstützungsleistungen |
| Familienrechtlich | Gericht | Unterhaltsberechnung |
Für Ihre Pfändung gilt ausschliesslich das betreibungsrechtliche. Zahlen aus Sozialhilfe-Richtlinien helfen Ihnen nicht weiter und führen zu falschen Erwartungen. Wenn Ihnen in einem Schreiben Begriffe begegnen, die Sie nicht zuordnen können, hilft Was steht in meinem Brief?, und bei völliger Ratlosigkeit Ich verstehe diesen Brief nicht.
Wo am häufigsten Positionen fehlen
Das Betreibungsamt rechnet mit dem, was am Termin vorlag. Diese sieben Stellen lohnen den zweiten Blick in Ihrer Pfändungsurkunde:
- Krankenkassenprämie – ist der Betrag des laufenden Jahres eingesetzt?
- Miete – sind die Nebenkosten enthalten?
- Haushaltsgrösse – stimmt die Zahl der Personen und Kinder?
- Arbeitsweg – sind die realen Kosten erfasst?
- Unterhalt – sind tatsächlich geleistete Zahlungen berücksichtigt?
- Gesundheitskosten – liegt eine ärztliche Bescheinigung vor?
- Einkommen – wurde der aktuelle Lohn erfasst, inklusive 13. Monatslohn?
Finden Sie eine Abweichung, melden Sie sie sofort beim Betreibungsamt und reichen Sie den Beleg nach. Gegen Verfügungen des Amts besteht zudem ein Beschwerderecht mit sehr kurzer Frist. Wie ein sachliches Schreiben aufgebaut ist, zeigt Wie antworte ich auf einen Brief?; wie Fristangaben gelesen werden, erklärt Frist im Brief verstehen.
Praxisbeispiel: Herr A. stellt fest, dass seine Kita-Rechnung nicht in der Berechnung steht. Er reicht die Rechnung und den Arbeitsvertrag seiner Partnerin beim Betreibungsamt nach. Der Zuschlag wird anerkannt, sein Existenzminimum steigt – und der monatliche Abzug sinkt entsprechend.
Wenn das Einkommen unter dem Existenzminimum liegt
Nicht selten stellt das Betreibungsamt fest, dass gar kein pfändbarer Betrag vorhanden ist – das Einkommen liegt auf oder unter dem berechneten Existenzminimum. In diesem Fall wird die Pfändung als ergebnislos vermerkt.
Der Gläubiger erhält dann einen Verlustschein. Viele Betroffene atmen an dieser Stelle auf – zu früh. Der Verlustschein bestätigt nur, dass momentan nichts zu holen war. Die Forderung selbst bleibt bestehen und kann später erneut geltend gemacht werden, etwa wenn sich Ihre Lage verbessert. Ein Jahre später eintreffender Schuldnerbrief oder eine neue Mahnung ist dann keine Schikane, sondern die Folge dieses Dokuments. Wie der Verlustschein im Pfändungsverfahren eingeordnet wird, steht auch in Pfändungsprotokoll verstehen.
Hinweis: Für Verlustscheine gelten besondere Regeln zu Verjährung, Verzinsung und Wiederaufnahme. Diese Fragen sind rechtlicher Natur und gehören zu einer Schuldnerberatung oder einer juristischen Fachperson – nicht auf eine Website.
Schwankendes Einkommen und Selbstständigkeit
Die Formel funktioniert gut bei einem festen Monatslohn. Sobald das Einkommen schwankt, wird es komplizierter – und Fehler werden wahrscheinlicher.
| Situation | Besonderheit | Was Sie tun können |
|---|---|---|
| Stundenlohn | Monat für Monat unterschiedlich | Abrechnungen mehrerer Monate vorlegen |
| Provisionen und Boni | Unregelmässig, oft jährlich | Auszahlungszeitpunkt melden |
| 13. Monatslohn | Wird meist mitgerechnet | Prüfen, wie er verteilt wurde |
| Selbstständige Tätigkeit | Kein Arbeitgeber, kein fester Lohn | Buchhaltung und Kontoauszüge bereithalten |
| Teilzeit mit Nebenerwerb | Mehrere Quellen | Alle Einkünfte offenlegen |
| Ersatzeinkommen | Taggeld, Rente, Arbeitslosengeld | Verfügung der Kasse vorlegen |
Bei Selbstständigen legt das Betreibungsamt in der Regel einen monatlichen Betrag fest, den die Person selbst abzuliefern hat – es gibt ja keinen Arbeitgeber, an den eine Anweisung ergehen könnte. Wer eine eingetragene Einzelfirma führt, untersteht ausserdem unter Umständen gar nicht der Pfändung, sondern der Konkursbetreibung; dazu Konkursandrohung verstehen.
Achtung: Alle Einkünfte müssen wahrheitsgemäss angegeben werden. Es besteht eine Auskunftspflicht. Verschwiegene Nebeneinkünfte haben Folgen, die deutlich unangenehmer sind als ein höherer Abzug.
Wenn sich Ihre Situation ändert
Ein Existenzminimum ist eine Momentaufnahme. Ändert sich Ihre Lage wesentlich, kann eine Neuberechnung verlangt werden. Typische Anlässe:
Zu Ihren Gunsten
Höhere Miete nach Umzug, gestiegene Krankenkassenprämie, Geburt eines Kindes, neue Unterhaltspflicht, Krankheit mit erhöhten Kosten, Lohnsenkung, Stellenverlust.
Zu Ihren Lasten
Lohnerhöhung, Auszug eines Kindes, günstigere Wohnung, wegfallende Unterhaltspflicht, neuer Nebenerwerb.
Melden Sie beides. Wer eine Lohnerhöhung verschweigt, riskiert Konsequenzen. Wer eine Lohnsenkung verschweigt, zahlt zu viel und gerät noch tiefer in Rückstand. Beides ist vermeidbar – und beides beginnt mit einem Anruf beim Betreibungsamt.
So prüfen Sie Ihre Berechnung
- Pfändungsurkunde hervorholen. Die Zahlen stehen dort, nicht in einer allgemeinen Tabelle.
- Drei Werte markieren. Einkommen, Existenzminimum, pfändbarer Betrag.
- Subtraktion nachrechnen. Stimmt die Differenz?
- Zuschläge durchgehen. Fehlt eine Position aus der Liste oben?
- Belege heraussuchen. Für jede fehlende Position genau ein Dokument.
- Betreibungsamt anrufen. Nummer und Betreibungsnummer bereithalten.
- Schuldnerberatung kontaktieren. Mit Urkunde und Belegen, nicht ohne.
Der ganze Vorgang dauert eine Stunde und kann monatlich dreistellige Beträge ausmachen – über die gesamte Dauer der Pfändung gerechnet also erheblich. Es ist die lohnendste Stunde in diesem Verfahren. Wenn Ihnen der Verfahrensstand insgesamt unklar ist, hilft Betreibung verstehen oder was eine Betreibung bedeutet.
Wo Sie jetzt Hilfe finden
| Stelle | Zuständig für | Kosten |
|---|---|---|
| Betreibungsamt | Berechnung, Korrektur belegter Fehler | Kostenlos |
| Schuldnerberatung | Überprüfung, Budget, Steuerproblem, Begleitung | Meist kostenlos |
| Sozialdienst der Gemeinde | Existenzsicherung, Vermittlung | Kostenlos |
| Juristische Fachperson | Beschwerde gegen Verfügungen | Kostenpflichtig |
Gehen Sie mit der Pfändungsurkunde, den Lohnabrechnungen und den Belegen für Miete und Prämie hin. Und sagen Sie am Telefon konkret: „Ich habe eine Lohnpfändung, und ich glaube, meine Krankenkassenprämie ist falsch erfasst.“ Das führt schneller zu einem Termin als eine allgemeine Schilderung.
Laden Sie das Schreiben hoch und schreiben Sie kurz dazu, was Sie erreichen möchten. Sie erhalten eine Erklärung zu Ihrem Fall – mit Fristen, Beträgen und drei Antwortvorschlägen.
Wie briefhilfe.ch dabei hilft
briefhilfe.ch erklärt schwierige Schreiben in Alltagssprache – von der Zahlungsaufforderung über den Brief vom Amt bis zur Pfändungsurkunde. Sie erhalten unter anderem:
- eine verständliche Zusammenfassung des Dokuments,
- eine Erklärung schwieriger Begriffe in Alltagssprache,
- eine Einordnung von Absender, Beträgen, Fristen und Positionen,
- Hinweise auf besonders wichtige Stellen im Dokument,
- mehrere Antwortoptionen als Formulierungshilfe.
So funktioniert der Ablauf
- Dokument als PDF, JPG oder PNG hochladen.
- E-Mail-Adresse eingeben.
- Auswertung erklärt den Inhalt verständlich.
- Wichtige Punkte, Fristen und unklare Stellen werden markiert.
- Mehrere Antwortoptionen stehen zur Verfügung.
- Text kopieren oder als Datei nutzen.
Kein Konto, keine langen Formulare. Alle Schritte zeigt die Seite Ablauf. Bei allgemein schwer verständlichen Dokumenten passt Hilfe bei komplizierten Schreiben. Eine Berechnung Ihres Existenzminimums ist ausdrücklich nicht Teil der Leistung.
Ihre Daten sind vertraulich & sicher
Dokumente rund um eine Pfändung enthalten besonders sensible Angaben: Name, Adresse, Einkommen, Miete, Krankenkasse, Familiensituation. Deshalb ist der Ablauf bewusst einfach und vertraulich gehalten.
- Keine Registrierung erforderlich
- Nur Ihre E-Mail-Adresse wird benötigt
- Dokumente können vor dem Hochladen geschwärzt werden
- Vertrauliche Behandlung Ihrer Unterlagen
- Keine Weitergabe Ihrer Dokumente an Dritte
Lesbar bleiben sollten Absender, Beträge, Positionen und der eigentliche Text. Details finden Sie in der Datenschutzerklärung.
Transparenz: Für wen diese Seite gedacht ist – und was sie nicht leistet
Für wen ist diese Seite geeignet?
Für Privatpersonen in der Schweiz, die von einer Pfändung betroffen sind oder eine Pfändungsurkunde erhalten haben und verstehen möchten, wie der geschützte Betrag aufgebaut ist.
Was wird hier erklärt?
Der Aufbau aus Grundbetrag und Zuschlägen, die dazugehörigen Belege, die Positionen, die nicht anerkannt werden, das Steuerproblem, die Abgrenzung zu anderen Existenzminima sowie die häufigsten Fehlerquellen.
Welchen Nutzen erhalten Sie?
Sie können Ihre eigene Berechnung nachvollziehen, fehlende Positionen erkennen und gezielt beim Betreibungsamt nachfragen, statt eine Zahl einfach hinzunehmen.
Was bewusst nicht angeboten wird
briefhilfe.ch erbringt keine Rechtsberatung und keine Schuldenberatung. Es wird kein Existenzminimum berechnet, keine Berechnung des Amts überprüft, kein Frankenbetrag genannt, keine Beschwerde verfasst und keine Vertretung gegenüber Amt oder Gläubiger übernommen.
Wo liegen die Grenzen dieser Informationen?
Die Darstellung ist stark vereinfacht. Grundbeträge, anerkannte Zuschläge und Richtlinien unterscheiden sich je nach Kanton und werden periodisch angepasst. Massgebend sind Ihr Dokument und die Auskunft des zuständigen Betreibungsamts. Für eine Überprüfung Ihrer Berechnung ist eine Schuldnerberatung die richtige Adresse.
Weitere Dokumentenhilfen für andere Lebensbereiche finden Sie auf dokumentenhilfe.ch – etwa für schwierige Verträge und Klauseln, für medizinische Befunde und Arztbriefe oder für ein Arbeitszeugnis mit unklaren Formulierungen.
Pfändungsschreiben verstehen
Dafür müssen Sie nicht auf eine andere Seite wechseln. Schreiben hochladen, kurz Ihr Anliegen dazuschreiben, fertig. Die Auswertung kommt per E-Mail, mit kopierbarem Text und Word-Datei.
Häufige Fragen zum Existenzminimum
Was ist das Existenzminimum?
Der Betrag, der für den notwendigen Lebensunterhalt geschützt bleibt. Er besteht aus einem Grundbetrag und Zuschlägen für belegte Auslagen. Nur Einkommen darüber ist pfändbar.
Wer berechnet das Existenzminimum?
Das zuständige Betreibungsamt, nach den gesamtschweizerischen Richtlinien der Betreibungs- und Konkursbeamten mit kantonalen Ergänzungen und auf Basis der vorgelegten Belege. Das Ergebnis steht in der Pfändungsurkunde.
Woraus besteht der Grundbetrag?
Aus einer Pauschale für Nahrung, Kleidung, Körperpflege, Energie, Telefon und weitere alltägliche Ausgaben. Sie beträgt 1200 Franken für eine alleinstehende Person, 1350 für eine alleinerziehende und 1700 für ein Paar, dazu 400 Franken je Kind bis 10 Jahre und 600 Franken je älteres Kind.
Welche Zuschläge werden anerkannt?
Miete, Krankenkassen-Grundversicherung, Arbeitsweg, auswärtige Verpflegung, geleistete Unterhaltszahlungen und ärztlich belegte erhöhte Gesundheitskosten. Anerkannt wird nur, was belegt ist.
Was wird nicht berücksichtigt?
In der Regel Steuern, Schuldenraten, Leasingraten, Zusatzversicherungen, Abonnemente, Ferien und Sparbeiträge.
Warum werden Steuern nicht berücksichtigt?
Weil das betreibungsrechtliche Existenzminimum nur den notwendigen Lebensunterhalt deckt. In der Praxis führt das dazu, dass während einer Lohnpfändung neue Steuerschulden entstehen. Sprechen Sie das früh bei einer Schuldnerberatung an.
Wie hoch ist das Existenzminimum in Franken?
Eine einzige Zahl gibt es nicht, weil der Betrag aus Grundbetrag und belegten Zuschlägen entsteht. Fest steht nur der Grundbetrag: 1200 Franken alleinstehend, 1700 für ein Paar. Dazu kommen Miete, Prämien und weitere belegte Auslagen. Verbindlich ist die Berechnung des Betreibungsamts.
Welche Belege sollte ich vorlegen?
Lohnabrechnungen, Mietvertrag mit Zahlungsnachweis, Krankenkassenpolice und Prämienrechnung, Nachweise für Arbeitsweg und Verpflegung, Unterhaltsvereinbarung mit Zahlungsnachweis, ärztliche Bescheinigungen.
Was passiert, wenn eine Position fehlt?
Sie fliesst nicht in die Berechnung ein. Das Existenzminimum fällt tiefer aus, der pfändbare Betrag höher. Belege umgehend nachreichen.
Kann das Existenzminimum neu berechnet werden?
Bei wesentlichen Veränderungen ja. Zuständig ist das Betreibungsamt. Melden Sie Veränderungen von sich aus und belegen Sie sie.
Ist das Existenzminimum dasselbe wie in der Sozialhilfe?
Nein. Betreibungsrecht, Sozialhilferecht und Familienrecht rechnen unterschiedlich und kommen zu unterschiedlichen Beträgen.
Kann briefhilfe.ch mein Existenzminimum berechnen?
Nein. briefhilfe.ch berechnet nichts und prüft keine Beträge, sondern erklärt, was in Ihrem Dokument steht. Für Berechnung und Überprüfung sind das Betreibungsamt und eine Schuldnerberatung zuständig. Weitere Antworten finden Sie in den allgemeinen häufigen Fragen.
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