Person vergleicht die Veranlagungsverfügung des Steueramts Position für Position mit der eigenen Steuererklärung

Die Veranlagung vom Steueramt liegt da – und Sie verstehen nur Zahlen und Fachbegriffe?

Steuerveranlagung verstehen. Begriffe, Prüfung, Einsprache.

Steuerbares und satzbestimmendes Einkommen, Staatssteuer, Gemeindesteuer, Bundessteuer, Steuerfuss: Die Veranlagungsverfügung steckt voller Begriffe, die niemand im Alltag braucht. Dabei geht es um Geld – und um eine kurze Frist, falls etwas nicht stimmt. Diese Seite erklärt, was auf dem Papier steht, was Sie prüfen sollten und wie Sie rechtzeitig Einsprache erheben.

⚠️ Wichtig: Die definitive Veranlagung hat eine 30-Tage-Frist.

Ab Zustellung der definitiven Veranlagung läuft die Einsprachefrist von 30 Tagen – und sie wird nicht verlängert. Wer denkt „das schaue ich später an“, riskiert, dass eine falsche Zahl rechtskräftig wird. Prüfen Sie zuerst, ob es die provisorische Rechnung oder die definitive Veranlagung ist, und notieren Sie das Zustelldatum.

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Kurzantwort: Was ist eine Steuerveranlagung und was ist zu tun?

Die Steuerveranlagung ist der amtliche Entscheid der Steuerbehörde: Sie legt Ihr steuerbares Einkommen und Vermögen sowie die geschuldete Steuer fest. Prüfen Sie zuerst, ob es die provisorische Rechnung (Schätzung, Akonto) oder die definitive Veranlagung (verbindlicher Entscheid) ist. Nur gegen die definitive Veranlagung können Sie Einsprache erheben – innert 30 Tagen ab Zustellung. Vergleichen Sie die Zahlen mit Ihrer Steuererklärung, achten Sie auf Abweichungen des Amtes, und bei einem belegbaren Fehler erheben Sie fristgerecht schriftlich Einsprache.

30 TageEinsprachefrist ab Zustellung der definitiven Veranlagung
2 Artenprovisorische Rechnung und definitive Veranlagung – nur eine ist anfechtbar
0 Frankenkostet das Einspracheverfahren bei der Steuerbehörde in der Regel

Eine Veranlagung ist ein behördlicher Entscheid wie andere auch – wie man solche Schreiben grundsätzlich liest, zeigt Behördenschreiben verstehen und Brief vom Amt verstehen. Was eine Einsprache allgemein ist und welche Formen es gibt, erklärt Einsprache und ihre Formen.

In 10 Sekunden: Amtlicher Entscheid über Ihre Steuer · provisorisch ≠ definitiv · nur definitive anfechtbar · 30 Tage Einsprachefrist · Zahlen mit Steuererklärung vergleichen · Abweichungen prüfen.

Inhaltsverzeichnis

  1. Kurzantwort: Steuerveranlagung verstehen
  2. Was eine Steuerveranlagung ist
  3. Provisorische Rechnung oder definitive Veranlagung?
  4. Die Begriffe auf der Veranlagung erklärt
  5. Wie sich Ihre Steuer zusammensetzt
  6. Was Sie auf der Veranlagung prüfen sollten
  7. Wenn das Amt von Ihrer Erklärung abweicht
  8. Einsprache gegen die Veranlagung
  9. Musterformulierung für Ihre Einsprache
  10. Was passiert, wenn die Steuer nicht bezahlt wird
  11. Die teuersten Fehler
  12. Fallbeispiel aus dem Alltag
  13. Was briefhilfe.ch Ihnen liefert
  14. Transparenz: Für wen diese Seite gedacht ist
  15. Häufige Fragen

„Die provisorische Rechnung ist meine endgültige Steuer.“

Nein. Sie ist eine Schätzung für die Akontozahlung. Verbindlich ist erst die definitive Veranlagung.

„Gegen das Amt kann ich sowieso nichts machen.“

Doch. Gegen die definitive Veranlagung gibt es die Einsprache – kostenlos und innert 30 Tagen.

„Ich schaue mir das in ein paar Wochen an.“

Riskant. Die Frist läuft ab Zustellung. Wer wartet, für den wird auch eine falsche Zahl rechtskräftig.

Was eine Steuerveranlagung ist

Sie haben Ihre Steuererklärung eingereicht – und irgendwann kommt die Antwort der Behörde: die Veranlagungsverfügung, oft einfach Steuerveranlagung genannt. Darin hält das Steueramt fest, wie es Ihre Angaben beurteilt hat: welches Einkommen und Vermögen es als steuerbar ansieht und wie viel Steuer daraus folgt. Es ist kein Vorschlag, sondern ein Entscheid.

Genau deshalb lohnt sich der genaue Blick. Die Behörde übernimmt Ihre Zahlen nicht immer eins zu eins – manchmal streicht sie einen Abzug, korrigiert einen Wert oder rechnet etwas hinzu. Solche Abweichungen sind erlaubt, müssen aber begründet sein. Ob sie richtig sind, merken Sie nur, wenn Sie die Veranlagung mit Ihrer Erklärung vergleichen.

Wer die Veranlagung verschickt

Zuständig ist die kantonale Steuerverwaltung beziehungsweise das Steueramt. Sie veranlagt in einem Schritt sowohl die Kantons- und Gemeindesteuer als auch die direkte Bundessteuer. Deshalb finden Sie auf dem Dokument meist mehrere Steuerarten nebeneinander – was viele beim ersten Lesen verwirrt.

Warum die Veranlagung mehr ist als eine Rechnung

Eine Rechnung sagt nur, was Sie zahlen sollen. Die Veranlagung sagt zusätzlich, wie dieser Betrag zustande kommt – über steuerbares Einkommen, Steuersatz und Steuerfuss. Und sie ist ein amtlicher Entscheid mit Rechtsmittelbelehrung: einem Hinweis, bis wann und wo Sie Einsprache erheben können. Diesen Hinweis zu finden, ist der erste Schritt; wie man Fristangaben in Schreiben liest, zeigt Frist im Brief verstehen.

Merken: Die Veranlagung ist ein Entscheid, keine blosse Rechnung. Sie zeigt, wie Ihre Steuer berechnet wurde – und enthält die Frist, innert der Sie sie noch korrigieren lassen können.

Provisorische Rechnung oder definitive Veranlagung?

Dieser Unterschied ist der wichtigste auf der ganzen Seite – und die häufigste Verwechslung. Denn nur eines der beiden Schreiben können Sie anfechten, und nur eines legt Ihre Steuer verbindlich fest.

Provisorische Steuerrechnung
  • Beruht auf einer Schätzung, oft aus dem Vorjahr
  • Dient der Akontozahlung während des Jahres
  • Noch kein verbindlicher Entscheid
  • Nicht mit Einsprache anfechtbar
  • Wird später mit der definitiven Veranlagung abgerechnet
Definitive Veranlagung
  • Verbindlicher Entscheid nach Prüfung der Steuererklärung
  • Legt steuerbares Einkommen und Vermögen fest
  • Enthält eine Rechtsmittelbelehrung mit Frist
  • Innert 30 Tagen mit Einsprache anfechtbar
  • Wird rechtskräftig, wenn keine Einsprache erfolgt
So erkennen Sie, was Sie in der Hand haben: Steht das Wort „definitiv“ oder „Veranlagungsverfügung“ und findet sich eine Rechtsmittelbelehrung mit einer Frist, ist es der verbindliche Entscheid. Fehlt beides und ist von „provisorisch“, „Akonto“ oder „Ratenrechnung“ die Rede, ist es die Schätzung. Im Zweifel hilft Ich verstehe diesen Brief nicht beim Einordnen.

Die Begriffe auf der Veranlagung erklärt

Die Veranlagung wirkt vor allem deshalb kompliziert, weil sie mit Begriffen arbeitet, die im Alltag nicht vorkommen. Hier sind die wichtigsten – kurz und verständlich.

Die häufigsten Begriffe auf der Veranlagungsverfügung
BegriffWas er bedeutet
Steuerbares EinkommenIhr Einkommen nach allen Abzügen. Darauf wird die Steuer berechnet.
Satzbestimmendes EinkommenDient nur dazu, den Steuersatz festzulegen. Bei den meisten gleich hoch wie das steuerbare Einkommen; es weicht ab, wenn nur ein Teil des Jahres oder des Einkommens hier steuerbar ist.
Steuerbares VermögenIhr Vermögen nach Abzug der Schulden und des Freibetrags. Grundlage der Vermögenssteuer.
Einfache SteuerDer Grundbetrag nach Tarif, bevor der Steuerfuss angewendet wird.
SteuerfussDer Multiplikator, mit dem Kanton und Gemeinde die einfache Steuer vervielfachen. Er ist je Gemeinde unterschiedlich.
Kantons- oder StaatssteuerDer Anteil, der an den Kanton geht.
GemeindesteuerDer Anteil, der an Ihre Wohngemeinde geht.
Direkte BundessteuerDie Steuer des Bundes, nach eigenem Tarif und ohne Steuerfuss.
KirchensteuerFällt an, wenn Sie einer steuerpflichtigen Kirchgemeinde angehören.
AkontozahlungVorauszahlung während des Jahres, die später mit der definitiven Steuer verrechnet wird.
Verzugs- und VergütungszinsZins auf Nachzahlungen beziehungsweise Guthaben, wenn Akonto und definitive Steuer voneinander abweichen.
Die zwei, die am meisten verwirren: Steuerbares Einkommen ist die Grundlage der Berechnung, satzbestimmendes Einkommen bestimmt nur den Satz. Sind beide gleich, müssen Sie sich um den Unterschied nicht kümmern.

Wie sich Ihre Steuer zusammensetzt

Der Endbetrag entsteht nicht aus einer einzigen Rechnung, sondern aus mehreren Schritten und Steuerarten. Wer den Aufbau kennt, versteht auch, an welcher Stelle sich ein Fehler auswirkt.

Was Sie auf der Veranlagung prüfen sollten

Die meisten Fehler stecken nicht in der Steuerberechnung selbst, sondern in den Ausgangszahlen. Gehen Sie die Veranlagung deshalb Position für Position mit Ihrer Steuererklärung durch.

Faustregel: Zuerst die Grundzahlen, dann die Abzüge, zuletzt die Frist. Ein falscher Grundwert kostet mehr als jede Detailabweichung – und die Frist entscheidet, ob Sie überhaupt noch korrigieren können.

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Wenn das Amt von Ihrer Erklärung abweicht

Es ist normal, dass die Behörde nicht jede Zahl Ihrer Steuererklärung übernimmt. Sie darf abweichen – etwa einen Abzug kürzen, einen Wert korrigieren oder eine Position anders einordnen. Entscheidend ist: Eine Abweichung muss begründet sein, und Sie dürfen sie prüfen.

Wo Abweichungen typischerweise auftauchen

Häufig betreffen sie Abzüge: gestrichene Berufskosten, gekürzte Unterhaltsbeiträge, nicht anerkannte Weiterbildungskosten oder Liegenschaftsunterhalt. Manchmal geht es um zugerechnetes Einkommen oder um einen Vermögenswert, den das Amt anders bewertet. Zu jeder Abweichung sollte die Veranlagung eine kurze Begründung enthalten – suchen Sie diese und lesen Sie sie genau.

Der Fehler, den Abweichungen provozieren: Viele überfliegen nur den Endbetrag. Ist er tiefer als befürchtet, freut man sich; ist er höher, ärgert man sich – aber niemand prüft die einzelne Position. Dabei liegt genau dort der korrigierbare Fehler. Vergleichen Sie Position für Position, nicht nur die Schlusssumme. Wie man beim Amt sachlich nachfragt, zeigt Wie antworte ich auf einen Brief.

Einsprache gegen die Veranlagung

Ist eine Zahl falsch oder ein Abzug zu Unrecht gestrichen, ist die Einsprache Ihr Mittel. Sie geht an dieselbe Steuerbehörde, die veranlagt hat, ist in der Regel kostenlos – und an eine klare Frist gebunden.

30 Tage. Ab Zustellung der definitiven Veranlagung. Massgebend ist die Zustellung, nicht das Datum auf dem Papier.
Schriftlich. An die veranlagende Steuerbehörde, mit klarer Angabe des strittigen Punktes und Belegen.
In der Regel kostenlos. Das Einspracheverfahren selbst verursacht meist keine Gebühren.
Begründet. Nennen Sie konkret, welche Position falsch ist und warum – nicht nur „zu hoch“.

Der Sonderfall: die Ermessensveranlagung

Haben Sie keine Steuererklärung eingereicht, schätzt die Behörde Ihr Einkommen und Vermögen – die Ermessensveranlagung. Hier ist die Hürde höher: Eine Einsprache ist nur erfolgreich, wenn Sie nachweisen, dass die Schätzung offensichtlich unrichtig ist. Und Sie müssen die fehlende Steuererklärung mit der Einsprache nachreichen. Wer nur schreibt „das ist zu hoch“, ohne die Erklärung beizulegen, kommt nicht durch.

Wichtig zur Zahlung: Eine Einsprache schiebt die Fälligkeit nicht automatisch auf. Klären Sie, ob Sie den unbestrittenen Teil vorerst zahlen sollten, um Verzugszins zu vermeiden. Bei grösseren oder komplexen Fällen – Selbständigkeit, Liegenschaften, mehrere Kantone – gehört die Sache zu einer Steuerfachperson. Diese Seite hilft beim Verstehen, nicht beim Ausfüllen.

Musterformulierung für Ihre Einsprache

Diese Formulierung ist eine Hilfe zum Anpassen, keine Vorlage für jeden Fall. Ersetzen Sie die Angaben in eckigen Klammern, nennen Sie den strittigen Punkt konkret und legen Sie Ihre Belege bei.

An [Steuerbehörde / Steueramt] Einsprache gegen die Veranlagungsverfügung [Steuerperiode], Register-Nr. [Nummer] Sehr geehrte Damen und Herren Gegen die Veranlagungsverfügung vom [Datum], mir zugestellt am [Datum], erhebe ich fristgerecht Einsprache. Ich beanstande folgenden Punkt: [z. B. „Der Abzug für Berufskosten von CHF [Betrag] wurde gestrichen. Gemäss beiliegendem Nachweis sind die Kosten belegt.“ / „Das steuerbare Einkommen wurde um CHF [Betrag] höher angesetzt als deklariert; die Abweichung ist nicht nachvollziehbar.“] Ich beantrage, die Veranlagung entsprechend zu korrigieren. Beilagen: [Belege auflisten] Freundliche Grüsse [Name, Adresse, Datum, Unterschrift]
Formulierungshilfe – keine Steuer- oder Rechtsberatung
Zwei Dinge entscheiden: die Fristwahrung – rechtzeitig einreichen und den Sendenachweis behalten – und der konkrete Punkt mit Beleg. Eine Einsprache ohne benannte Position und ohne Nachweis bleibt wirkungslos. Was eine Einsprache allgemein leisten kann, ordnet Einsprache und ihre Formen ein.

Was passiert, wenn die Steuer nicht bezahlt wird

Die Veranlagung ist nicht nur eine Zahl, sondern ein Titel. Wird die Steuer nicht bezahlt, folgen Mahnung und – wenn nichts geschieht – die Betreibung. Weil die Veranlagung eine behördliche Verfügung ist, steht die Steuerbehörde dabei besonders stark da.

Kommt es zur Betreibung und erheben Sie gegen den Zahlungsbefehl Rechtsvorschlag, kann die Behörde die definitive Rechtsöffnung verlangen – denn eine rechtskräftige Veranlagung ist ein Titel wie ein Urteil. Was das bedeutet und wie eng Ihr Spielraum dann ist, erklärt Rechtsöffnung verstehen. Genau deshalb ist es klüger, eine falsche Veranlagung fristgerecht mit Einsprache zu korrigieren, als später im Betreibungsverfahren dagegen anzukämpfen.

Merken: Eine unbezahlte Steuer verschwindet nicht. Die Behörde hat mit der rechtskräftigen Veranlagung einen starken Titel – der richtige Zeitpunkt für Einwände ist die Einsprachefrist, nicht die Betreibung.

Die teuersten Fehler

Rund um die Veranlagung gehen die meisten Fehler auf dieselben Muster zurück – und keiner hat mit Steuerwissen zu tun.

Provisorisch mit definitiv verwechseln. Wer die Schätzung für den Entscheid hält, verpasst die Prüfung des echten Dokuments.
Nur den Endbetrag anschauen. Fehler stecken in den einzelnen Positionen, nicht in der Schlusssumme.
Die 30-Tage-Frist verpassen. Danach wird die Veranlagung rechtskräftig – auch wenn eine Zahl falsch war.
Einsprache ohne konkreten Punkt. „Zu hoch“ genügt nicht. Es braucht die benannte Position und einen Beleg.
Bei Ermessensveranlagung die Erklärung vergessen. Ohne nachgereichte Steuererklärung bleibt die Einsprache erfolglos.
Die Steuer einfach liegen lassen. Aus der unbezahlten Steuer wird eine Betreibung mit starkem Titel der Behörde.

Wenn Sie unsicher sind, was das Schreiben verlangt oder ob eine Frist läuft, klären Sie das zuerst – mit Frist im Brief verstehen oder, wenn mehrere amtliche Schreiben zusammenkommen, mit Hilfe bei komplizierten Schreiben. Einen schnellen Überblick gibt Brief online prüfen.

Fallbeispiel aus dem Alltag

N F
Nadia F.
Definitive Veranlagung mit gestrichenem Weiterbildungsabzug von CHF 4'200.–

Die Situation: Nadia hatte eine berufsbegleitende Weiterbildung deklariert und den Abzug geltend gemacht. In der Veranlagung fehlt er – das steuerbare Einkommen ist entsprechend höher, die Steuer ebenso. Eine kurze Begründung steht dabei: Der Nachweis habe gefehlt.

Was ankommt: Nadia sieht nur den höheren Endbetrag, ärgert sich und denkt, gegen das Steueramt könne man ohnehin nichts machen. Sie legt die Veranlagung weg. Die 30 Tage laufen.

Die Korrektur: Richtig gewesen wäre: die Position mit der Steuererklärung vergleichen, die Begründung lesen – „Nachweis gefehlt“ – und innert 30 Tagen eine kurze Einsprache erheben, mit der Kursbestätigung und der Zahlungsquittung als Beleg. Das Einspracheverfahren ist kostenlos, der Abzug belegbar. Mit zwei beigelegten Dokumenten wäre die Korrektur fast sicher gewesen. So aber wurde die zu hohe Veranlagung rechtskräftig – wegen eines Belegs, der längst im Ordner lag.
Die Lehre: Nicht die Abweichung war Nadias Problem, sondern der Verzicht aufs Prüfen. Der Beleg war da – er kam nur nie an der richtigen Stelle an, und die Frist wartete nicht.

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Was hier erklärt wird

Der Unterschied zwischen provisorischer Rechnung und definitiver Veranlagung, die zentralen Begriffe wie steuerbares und satzbestimmendes Einkommen, Staats-, Gemeinde- und Bundessteuer und der Steuerfuss, was man prüfen sollte, wie Abweichungen zu lesen sind und wie die Einsprache innert 30 Tagen funktioniert.

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Die Angaben beschreiben den Regelfall; Begriffe und Abläufe können je nach Kanton abweichen. Massgebend sind immer Ihre konkrete Veranlagung, Ihre Belege und die Rechtsmittelbelehrung auf dem Dokument. Bei komplexen Verhältnissen – Selbständigkeit, Liegenschaften, mehrere Kantone, Erbschaften – oder bei laufender Frist wenden Sie sich an eine Steuerfachperson oder Ihre Steuerbehörde. Diese Seite ersetzt das nicht.

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Häufige Fragen zur Steuerveranlagung

Was ist eine Steuerveranlagung?

Die Steuerveranlagung, auch Veranlagungsverfügung genannt, ist der amtliche Entscheid der Steuerbehörde. Sie legt fest, wie hoch Ihr steuerbares Einkommen und Vermögen sind und welche Steuer Sie schulden – nachdem die Behörde Ihre Steuererklärung geprüft hat. Sie ist verbindlich, sobald sie rechtskräftig ist.

Was ist der Unterschied zwischen provisorischer Rechnung und definitiver Veranlagung?

Die provisorische Steuerrechnung beruht auf einer Schätzung und dient der Akontozahlung während des Jahres. Die definitive Veranlagung ist der verbindliche Entscheid nach Prüfung Ihrer Steuererklärung. Nur gegen die definitive Veranlagung können Sie Einsprache erheben; die provisorische Rechnung ist noch nicht anfechtbar.

Was bedeutet steuerbares und satzbestimmendes Einkommen?

Das steuerbare Einkommen ist der Betrag, auf dem Ihre Steuer berechnet wird – Ihr Einkommen nach allen Abzügen. Das satzbestimmende Einkommen dient nur dazu, den anwendbaren Steuersatz festzulegen. Bei den meisten Personen sind beide gleich; sie weichen ab, wenn etwa nur ein Teil des Jahres oder nur ein Teil des Einkommens hier steuerbar ist.

Wie lange habe ich Zeit für eine Einsprache?

Ab Zustellung der definitiven Veranlagung haben Sie 30 Tage Zeit, schriftlich Einsprache zu erheben. Die Frist ist kurz und wird nicht verlängert. Massgebend ist die Zustellung, nicht das Datum auf dem Papier. Wer die Frist verpasst, für den wird die Veranlagung in der Regel rechtskräftig.

Was kostet eine Einsprache gegen die Steuerveranlagung?

Das Einspracheverfahren bei der Steuerbehörde ist in der Regel kostenlos. Erst spätere Instanzen wie Rekurs oder Beschwerde können Kosten verursachen. Eine Einsprache lohnt sich deshalb, wenn Sie einen konkreten Fehler oder eine falsche Abweichung belegen können.

Was ist eine Ermessensveranlagung?

Haben Sie keine Steuererklärung eingereicht, schätzt die Behörde Einkommen und Vermögen nach pflichtgemässem Ermessen. Gegen eine solche Ermessensveranlagung ist eine Einsprache nur erfolgreich, wenn Sie nachweisen, dass die Schätzung offensichtlich unrichtig ist – und Sie müssen die fehlende Steuererklärung mit der Einsprache nachreichen.

Was passiert, wenn ich die Steuer nicht bezahle?

Eine rechtskräftige Veranlagung ist ein verbindlicher Titel. Wird die Steuer nicht bezahlt, folgen Mahnung und Betreibung. Weil die Veranlagung eine behördliche Verfügung ist, kann die Steuerbehörde im Betreibungsverfahren die definitive Rechtsöffnung erhalten – Ihr Spielraum ist dann eng.

Das Amt ist von meiner Steuererklärung abgewichen – was kann ich tun?

Abweichungen sind erlaubt, müssen aber begründet sein. Vergleichen Sie die Veranlagung Position für Position mit Ihrer Erklärung. Ist eine Abweichung falsch oder ein Abzug zu Unrecht gestrichen, können Sie das innert 30 Tagen mit einer belegten Einsprache korrigieren lassen.

Ist briefhilfe.ch Steuer- oder Rechtsberatung?

Nein. briefhilfe.ch bietet Verständnishilfe und Formulierungshilfe und erklärt die Begriffe auf Ihrer Veranlagung. Es ist keine Steuerberatung, keine Rechtsberatung und keine Steuererklärung. Bei komplexen Fragen wenden Sie sich an eine Steuerfachperson oder Ihre Steuerbehörde.

Steuerveranlagung verständlich erklären lassen

Wenn Sie nicht sicher sind, welche Zahl wofür steht, ob das Amt von Ihrer Erklärung abgewichen ist und wie Sie fristgerecht Einsprache erheben: Laden Sie das Dokument hoch und erhalten Sie eine verständliche Einordnung mit drei Antwortoptionen.

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