Brief von der Suva verstehen – Taggeld, formlose Mitteilung, Verfügung, Fallabschluss und Einsprachefrist
Diese Seite erklärt, welche Schreiben ein Unfallversicherer verschickt, wie das Taggeld berechnet wird, was ein Fallabschluss bedeutet und welche Fristen für Einsprache und Beschwerde gelten. Verständnishilfe, keine Rechtsberatung.
„Wir stellen unsere Leistungen per 30. September ein” – und der Rücken tut immer noch weh?
Brief von der Suva verstehen. Taggeld, Fallabschluss und Ihre Frist.
Schreiben der Unfallversicherung entscheiden über Geld und über die weitere Behandlung – und sie sind so knapp formuliert, dass der entscheidende Satz leicht untergeht. Oft steht nicht einmal das Wort „Verfügung” darüber. briefhilfe.ch erklärt Ihr konkretes Schreiben in Alltagssprache und erstellt drei passende Antwortvorschläge als Word-Datei.
Steht auf dem Schreiben „Verfügung” und findet sich am Schluss eine Rechtsmittelbelehrung, läuft ab Zustellung eine Einsprachefrist von 30 Tagen. Fehlt beides, handelt es sich um eine formlose Mitteilung – dagegen können Sie den Erlass einer Verfügung verlangen, sollten damit aber nicht länger als ein Jahr warten.
Das Wichtigste in 30 Sekunden
Taggeld: 80 Prozent, ab dem dritten Tag nach dem Unfall.
Verfügung heisst: 30 Tage Einsprachefrist, kostenlos.
Formlose Mitteilung: Verfügung verlangen, innert eines Jahres.
Bei Leistungseinstellung liegt die Beweislast beim Versicherer.
Integritätsentschädigung: 1 Prozent entspricht CHF 1'482.
80 %des versicherten Verdienstes als Taggeld
CHF 406höchster versicherter Tagesverdienst
CHF 324.80höchstmögliches Taggeld pro Tag
30 TageEinsprachefrist ab Zustellung
Verfügung oder formlose Mitteilung?
Diese Unterscheidung ist der wichtigste Punkt der ganzen Seite, und sie steht nirgends auf dem Papier erklärt. Wenn Ihnen schon der Aufbau des Briefes fremd vorkommt, hilft Ich verstehe diesen Brief nicht beim Sortieren. Wie behördliche und amtliche Schreiben grundsätzlich aufgebaut sind, zeigt Behördenschreiben verstehen. Der Unfallversicherer darf vieles formlos mitteilen – etwa in einem Brief, der schlicht sagt, ab wann kein Taggeld mehr bezahlt wird. Eine Verfügung braucht es dagegen zwingend bei der Zusprechung einer Rente, bei der Integritätsentschädigung, bei der Kürzung oder Verweigerung von Leistungen und bei einer Rückforderung.
Beide Schreiben können dasselbe bewirken. Nur die Frist ist eine ganz andere – und bei der formlosen Mitteilung nirgends erwähnt.
Wer mit einer formlosen Mitteilung nicht einverstanden ist, kann den Erlass einer Verfügung verlangen. Das Gesetz sagt das ausdrücklich. Nach der Rechtsprechung gilt aber: Wer nicht innert eines Jahres seit der Mitteilung interveniert, muss den Entscheid gegen sich gelten lassen – dann wirkt er, als wäre er förmlich ergangen.
„Wir werden unsere Leistungen per 30. September einstellen.”Was jetzt zählt
Prüfen Sie zuerst, ob eine Rechtsmittelbelehrung folgt. Wenn ja: 30 Tage Einsprachefrist. Wenn nein: Der wirksame Satz lautet „Ich bin mit der Einstellung der Leistungen per 30. September nicht einverstanden und ersuche Sie um Erlass einer anfechtbaren Verfügung mit Rechtsmittelbelehrung.” Danach beginnt die Frist ordentlich zu laufen.
Typischer Fehler
Ein Brief ohne das Wort „Verfügung” wird als unverbindliche Information abgelegt. Genau das ist der häufigste Weg, wie ein Fallabschluss unbemerkt rechtswirksam wird.
Taggeld: Höhe, Beginn und Obergrenze
Das Taggeld beträgt 80 Prozent des versicherten Verdienstes, bei teilweiser Arbeitsunfähigkeit entsprechend weniger. Der Anspruch entsteht am dritten Tag nach dem Unfalltag – es gibt also zwei Wartetage. Für diese beiden Tage muss der Arbeitgeber mindestens vier Fünftel des Lohnes zahlen, das steht im Obligationenrecht.
Nach oben gibt es eine harte Grenze. Der Höchstbetrag des versicherten Verdienstes liegt bei CHF 148'200 im Jahr oder CHF 406 am Tag, unverändert seit 2016. Daraus ergibt sich ein maximales Taggeld von CHF 324.80 pro Tag. Wer deutlich mehr verdient, erhält aus der Unfallversicherung trotzdem nicht mehr.
Für die Berechnung gilt beim Taggeld der letzte vor dem Unfall bezogene Lohn, bei einer Rente dagegen der Lohn innerhalb eines Jahres vor dem Unfall. Wer kurz vor dem Unfall die Stelle gewechselt hat, in Kurzarbeit war oder unregelmässig arbeitet, sollte diese Zahl deshalb genau nachrechnen.
Die Heilbehandlung kennt keine Wartefrist. Wartetage gibt es nur beim Taggeld.
Die Geldleistungen im Überblick
Diese Zahlen tauchen in fast jedem Schreiben auf. Sie stammen aus dem Unfallversicherungsgesetz und seiner Verordnung und sind für 2026 aktuell.
Beträge nach UVG und UVV, Stand 2026. Massgebend im Einzelfall ist Ihr versicherter Verdienst und die Berechnung im Schreiben.
Leistung
Höhe
Grundlage
Taggeld
80 % des versicherten Verdienstes, ab dem 3. Tag nach dem Unfalltag
Art. 16, 17 UVG
Höchstbetrag versicherter Verdienst
CHF 148'200 im Jahr, CHF 406 am Tag
Art. 22 UVV
Invalidenrente
Ab 10 % Invalidität; 80 % des versicherten Verdienstes bei Vollinvalidität
Art. 18, 20 UVG
Komplementärrente
Bei gleichzeitiger IV- oder AHV-Rente: Differenz zu 90 % des versicherten Verdienstes
Art. 20 Abs. 2 UVG
Integritätsentschädigung
Kapitalleistung in Prozent des Höchstbetrags; 1 % = CHF 1'482, unter 5 % kein Anspruch
Art. 24, 25 UVG, Anhang 3 UVV
Hilflosenentschädigung
Monatlich CHF 812, 1'624 oder 2'436 je nach Grad
Art. 38 UVV
Verzugszins auf Leistungen
5 % im Jahr, frühestens nach 24 Monaten seit Anspruchsentstehung
Art. 26 ATSG, Art. 7 ATSV
Anonymisiertes Praxisbeispiel
Ein Monteur verunfallt an einem Montag. Der Anspruch auf Taggeld beginnt am Donnerstag; für Dienstag und Mittwoch schuldet der Arbeitgeber mindestens vier Fünftel des Lohnes.
Bei einem Jahreslohn von CHF 78'000 beträgt der versicherte Tagesverdienst rund CHF 213.70, das Taggeld also etwa CHF 170.95. Nach zehn Monaten teilt die Versicherung mit, sie stelle die Leistungen ein. Das Schreiben trägt keine Rechtsmittelbelehrung – hier ist der erste Schritt nicht die Einsprache, sondern das Verlangen einer Verfügung.
Verfügung, Mitteilung oder Abrechnung?
Laden Sie das Schreiben hoch und schreiben Sie kurz dazu, was Sie erreichen möchten. Sie erhalten die Einordnung zu Ihrem Fall – mit Frist als Datum, den Beträgen nachgerechnet und drei Antwortvorschlägen.
Der Fallabschluss ist der Moment, in dem Taggeld und Heilbehandlung enden. Das Gesetz knüpft ihn an eine einzige Bedingung: Von der Fortsetzung der ärztlichen Behandlung darf keine namhafte Besserung des Gesundheitszustands mehr erwartet werden. Ab dann steht allenfalls eine Rente zur Diskussion.
Der Punkt, der viele überrascht, betrifft die Beweislast. Will der Versicherer Leistungen einstellen, muss er belegen, dass der Zusammenhang mit dem Unfall dahingefallen ist – nicht Sie müssen beweisen, dass er noch besteht. Massgebend ist der Beweisgrad der überwiegenden Wahrscheinlichkeit; die blosse Möglichkeit genügt nicht.
In den Schreiben tauchen dafür zwei lateinische Begriffe auf. Status quo ante meint den Zustand vor dem Unfall, Status quo sine den Zustand, der sich auch ohne den Unfall eingestellt hätte. Wer eines dieser Wörter liest, weiss: Hier wird der Kausalzusammenhang verneint, und genau darum dreht sich eine allfällige Einsprache.
✓ Meist unproblematisch
Abrechnung
Eine Aufstellung der bezahlten Taggelder. Bei Rechenfehlern genügt zunächst eine Rückfrage mit Beleg.
! Genau lesen
Formlose Mitteilung
Ein Brief ohne Rechtsmittelbelehrung, der trotzdem etwas entscheidet. Verfügung verlangen, nicht abwarten.
⚠ Frist läuft
Verfügung
Rentenzusprechung, Kürzung, Verweigerung oder Rückforderung. 30 Tage ab Zustellung.
Das sehen wir häufig
Ein Fallabschluss stützt sich auf einen medizinischen Bericht, den die betroffene Person nie gelesen hat. Verlangen Sie die Akten. Was in einem Arztbericht steht, lässt sich getrennt einordnen – dabei hilft arztbrief-verstehen.ch.
Aus der Praxis
Wir sehen immer wieder Einsprachen, die vor allem die anhaltenden Beschwerden schildern. Wirksamer ist der Bezug auf den medizinischen Bericht selbst – welche Frage er offenlässt, welcher Vorzustand angenommen wird und welche Untersuchung fehlt.
Rente und Integritätsentschädigung
Beim Fallabschluss werden zwei Dinge getrennt geprüft, die oft verwechselt werden. Die Invalidenrente gleicht die wirtschaftliche Einbusse aus und setzt mindestens 10 Prozent Invalidität voraus. Die Integritätsentschädigung entschädigt dagegen die dauernde erhebliche Schädigung selbst – unabhängig davon, ob Sie weiterarbeiten können.
Die Integritätsentschädigung wird als einmalige Kapitalleistung ausgerichtet und in Prozent des Höchstbetrags des versicherten Jahresverdienstes berechnet, nicht Ihres eigenen Lohnes. Das führt zu einem Ergebnis, das viele nicht erwarten: Zwei Personen mit derselben Schädigung erhalten denselben Betrag, unabhängig von ihrem Einkommen.
Die Skala steht im Anhang der Unfallversicherungsverordnung; für die Feinabstufung gibt es zusätzliche Tabellen des Versicherers.
Mehrere Schäden werden gesamthaft bemessen, die Gesamtentschädigung darf den Höchstbetrag nicht übersteigen. Eine spätere Revision der Integritätsentschädigung ist nur ausnahmsweise möglich – wenn sich der Schaden von grosser Tragweite und nicht voraussehbar verschlimmert hat.
Praxisbeispiel
Wird eine Integritätseinbusse mit 5 statt 10 Prozent bemessen, geht es um CHF 7'410 Unterschied. Bei einer solchen Differenz lohnt es sich, die zugrunde gelegte Tabelle und den medizinischen Befund im Detail nachzuvollziehen.
Wenn gekürzt oder verweigert wird
Kürzungen werden oft schärfer wahrgenommen, als sie im Gesetz ausfallen. Deshalb hier die tatsächlichen Regeln, nach Anlass getrennt.
Kürzungs- und Verweigerungsgründe nach UVG und UVV, Stand 2026. Jede Kürzung erfordert eine schriftliche Verfügung.
Anlass
Folge
Grundlage
Grobe Fahrlässigkeit
Nur Taggelder bei Nichtberufsunfällen, nur in den ersten zwei Jahren. Heilbehandlung, Rente und Integritätsentschädigung bleiben unberührt
Art. 37 Abs. 2 UVG
Wagnis
Geldleistungen um die Hälfte gekürzt, in besonders schweren Fällen verweigert. Die Heilbehandlung bleibt ungekürzt
Art. 50 UVV
Rettungshandlung
Bleibt versichert, auch wenn sie an sich ein Wagnis wäre
Art. 50 Abs. 2 UVV
Raufhandel, starke Provokation, Unruhen
Geldleistungen mindestens um die Hälfte gekürzt
Art. 49 Abs. 2 UVV
Teilweise unfallfremde Ursache
Taggeld, Pflegeleistungen und Hilflosenentschädigung werden nicht gekürzt; Rente und Integritätsentschädigung angemessen
Art. 36 UVG
Verspätete Unfallmeldung
Bei unentschuldbarem Versäumnis mit erheblichen Umtrieben Kürzung möglich
Art. 46 UVG
Der praktisch wichtigste Punkt in dieser Tabelle steht in der ersten Zeile: Bei blosser Grobfahrlässigkeit bleibt die Heilbehandlung immer ungekürzt, und bei einem Berufsunfall entfällt die Kürzung ganz. Wer nach einem selbstverschuldeten Sturz befürchtet, gar nichts mehr zu bekommen, liegt in aller Regel falsch.
Vorher
„Ich finde die Kürzung ungerecht, ich war ja nicht absichtlich unvorsichtig.”
Nachher
„Ich beantrage die Aufhebung der Kürzung. Der Unfall vom 12. März ereignete sich auf dem Arbeitsweg mit Firmenfahrzeug und ist als Berufsunfall zu qualifizieren; bei Berufsunfällen ist eine Kürzung wegen grober Fahrlässigkeit nicht vorgesehen.”
Der zweite Text bestreitet nicht das Gefühl, sondern die rechtliche Einordnung – mit Datum und Sachverhalt. Genau diese Struktur erhalten Sie bei einer Auswertung als Word-Datei zum Anpassen. Wie ein Antwortschreiben allgemein aufgebaut wird, zeigt Wie antworte ich auf einen Brief.
Einsprache: Form, Frist und Ablauf
Die Einsprache ist die erste Stufe und kostet nichts. Sie geht an den Versicherer selbst, braucht ein Rechtsbegehren und eine kurze Begründung. Fehlt eines davon, muss der Versicherer eine angemessene Nachfrist mit Hinweis auf die Folgen ansetzen, bevor er nicht darauf eintritt.
Ein Formfehler passiert besonders oft: Die schriftliche Einsprache braucht eine Unterschrift, deshalb genügt eine E-Mail nicht. Und anders als bei der fehlenden Begründung besteht in diesem Fall kein Anspruch auf eine Nachfrist – verbessern lässt sich der Mangel nur innerhalb der ordentlichen Frist. Im Bereich der Unfallversicherung ist ausserdem eine mündliche Einsprache bei persönlicher Vorsprache zulässig, mit unterschriebenem Protokoll.
Wie eine Einsprache aufgebaut wird, zeigt zusätzlich Einsprache Schweiz. Führt sie nicht weiter, folgt die Beschwerde ans Versicherungsgericht des Wohnkantons, ebenfalls innert 30 Tagen. Auch dieses Verfahren ist im Bereich der Unfallversicherung kostenlos, ausser bei mutwilliger Prozessführung. Ein unentgeltlicher Rechtsbeistand ist bereits im Einspracheverfahren möglich, wo die Verhältnisse es erfordern.
Was jetzt hilft
Prüfen, ob eine Rechtsmittelbelehrung vorhanden ist.
Fristenstillstand einrechnen: Ostern, 15. Juli bis 15. August, 18. Dezember bis 2. Januar.
Akteneinsicht verlangen, bevor Sie inhaltlich argumentieren.
Bei einem Gutachten: Namen der Sachverständigen und Zusatzfragen innert zehn Tagen einbringen.
Den Brief unterschrieben per Post aufgeben, spätestens am letzten Fristtag.
Was die Lage verschlechtert
Eine formlose Mitteilung als unverbindlich ablegen.
Die Einsprache per E-Mail schicken – ohne Unterschrift zählt sie nicht.
Nur die Beschwerden schildern, ohne auf den medizinischen Bericht einzugehen.
Auf eine Ombudsstelle warten und dabei die Frist verstreichen lassen.
Termine für Untersuchungen unentschuldigt versäumen.
Wichtig zu wissen
Eine Vermittlung durch eine Ombudsstelle hemmt die Frist nicht. Wer parallel vermitteln lassen möchte, erhebt trotzdem fristgerecht Einsprache. Wie Fristen im Detail laufen, erklärt Frist im Brief verstehen.
Nach dem Job: Nachdeckung und Abredeversicherung
Wer die Stelle verliert, ist nicht sofort ohne Unfallversicherung. Die Versicherung endet am 31. Tag nach dem Tag, an dem der Anspruch auf mindestens den halben Lohn aufhört. Anknüpfungspunkt ist also nicht das Ende des Arbeitsverhältnisses, sondern das Ende der Lohnzahlung – ein wichtiger Unterschied, wenn eine Lohnfortzahlung oder ein Krankentaggeld noch läuft.
Danach lässt sich die Deckung durch eine besondere Abrede um bis zu sechs Monate verlängern, die sogenannte Abredeversicherung. Sie muss aber vor Ablauf der 31 Tage abgeschlossen werden; danach ist sie nicht mehr möglich. Der Versicherer ist verpflichtet, über diese Möglichkeit zu informieren. Die Prämie legt jeder Versicherer selbst fest – dazu gibt es keine gesetzlichen Beträge.
Nach dem 31. Tag endet die Deckung, wenn keine Abrede getroffen wurde. Nachträglich ist sie nicht mehr möglich.
„Ihre Deckung endet 31 Tage nach Ende des Arbeitsverhältnisses.”Warum das ungenau ist
Massgebend ist der letzte Tag mit Anspruch auf mindestens den halben Lohn. Kam das Schreiben eingeschrieben, zählt für die Frist der erste Zustellversuch – dazu passt Einschreiben erhalten – was tun. Läuft eine Lohnfortzahlung oder ein Taggeld, das den Lohn ersetzt, verschiebt sich der Stichtag nach hinten. Bei knappen Konstellationen lohnt es sich, dieses Datum schriftlich bestätigen zu lassen.
Aus der Praxis
In vielen Unterlagen fällt auf, dass die Abredeversicherung erst thematisiert wird, wenn bereits etwas passiert ist. Zu diesem Zeitpunkt lässt sie sich nicht mehr abschliessen – der Entscheid darüber gehört in die letzten Arbeitswochen, nicht danach.
Die Rechtsgrundlagen in der Schweiz
Die Leistungen stehen im Bundesgesetz über die Unfallversicherung (UVG): Taggeld in Art. 16 und 17, Invalidenrente in Art. 18 und 20, Integritätsentschädigung in Art. 24 und 25, Fallabschluss in Art. 19, Kürzungen in Art. 37 und 39. Die Beträge und die Skala der Integritätsentschädigung stehen in der Verordnung (UVV) samt Anhang 3.
Das Verfahren regelt das Bundesgesetz über den Allgemeinen Teil des Sozialversicherungsrechts (ATSG): Verfügungspflicht nach Art. 49, formloses Verfahren und das Recht, eine Verfügung zu verlangen, nach Art. 51, Einsprachefrist nach Art. 52, Fristenstillstand und Zustellfiktion nach Art. 38, Rückforderung und Erlass nach Art. 25. Welche Entscheide zwingend als Verfügung ergehen müssen, zählt Art. 124 UVV auf.
Wer bei der Suva versichert ist, ergibt sich aus Art. 66 UVG; alle übrigen Betriebe versichern nach Art. 68 UVG bei einem privaten Versicherer oder einer Kasse. Für Nichtberufsunfälle ist eine Anstellung von mindestens acht Wochenstunden bei einem Arbeitgeber Voraussetzung – darunter gilt der Arbeitsweg als Berufsunfall.
Wenn Sie Unterstützung brauchen
Der Versicherer selbst hat eine gesetzliche Aufklärungs- und Beratungspflicht; die Beratung über Ihre Rechte und Pflichten ist grundsätzlich unentgeltlich. Unabhängige Beratung im Sozialversicherungsrecht bieten Inclusion Handicap und Procap; Gewerkschaften bieten ihren Mitgliedern Rechtsschutz.
Die Ombudsstelle der Privatversicherung und der Suva vermittelt kostenlos – im Bereich der Unfallversicherung allerdings nur, solange noch keine Verfügung vorliegt, und ihre Anrufung hemmt keine Fristen. Vor dem kantonalen Versicherungsgericht ist eine unentgeltliche Rechtsverbeiständung möglich.
Begriffe aus dem Versicherungsschreiben
Fünf Ausdrücke, die fast immer vorkommen und selten erklärt werden.
Versicherter Verdienst
Die Lohnbasis für Taggeld und Rente, nach oben begrenzt auf CHF 148'200 im Jahr. Beim Taggeld zählt der letzte Lohn vor dem Unfall, bei der Rente das Jahr davor.
Status quo ante und status quo sine
Der Zustand vor dem Unfall beziehungsweise der Zustand, der sich auch ohne den Unfall eingestellt hätte. Beide Begriffe kündigen die Einstellung der Leistungen an.
Formlose Mitteilung
Ein Entscheid ohne Verfügungsform und ohne Rechtsmittelbelehrung. Sie können dagegen den Erlass einer Verfügung verlangen.
IE
Integritätsentschädigung. Einmalige Kapitalleistung für eine dauernde erhebliche Schädigung, berechnet am gesetzlichen Höchstbetrag.
Rückfall und Spätfolge
Ein Wiederaufflammen oder eine späte Folge desselben Unfalls. Beide sind versichert, mit denselben Beweisregeln wie beim ursprünglichen Fall.
Dafür müssen Sie nicht auf eine andere Seite wechseln. Verfügung oder Mitteilung hochladen, kurz Ihr Anliegen dazuschreiben, fertig. Die Auswertung kommt per E-Mail, mit kopierbarem Text und Word-Datei.
2E-Mail mit ZugangslinkPersönlicher Link zu Ihrer Auswertung, 7 Tage gültig.
3Erklärung lesenWas das Schreiben bedeutet, wie dringend es ist, was jetzt zählt.
4Antwort übernehmenDrei Antwortvorschläge zum Kopieren oder als Word-Datei.
1. Ihre Anfrage2. E-Mail mit Zugangslink3. Ihre Erklärung4. Ihr Antwortvorschlag
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Verfügung oder formlose MitteilungDie wichtigste Unterscheidung – sie entscheidet, ob 30 Tage oder ein Jahr zur Verfügung stehen.
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Fristen als konkretes DatumNicht als Regel, sondern als Tag, den Sie sich notieren können.
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Beträge nachgerechnetTaggeld, Kürzungen und Abzüge einzeln in Franken, bezogen auf Ihren versicherten Verdienst.
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Drei AntwortvorschlägeAls kopierbarer Text und Word-Datei, damit Sie Formulierungen direkt übernehmen können.
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Vertraulich behandeltKeine Registrierung nötig, keine Weitergabe an Dritte. Sensible Angaben dürfen Sie vorher schwärzen.
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Keine Rechtsberatung – CHF 34 einmaligVerständnishilfe zu Ihrem Schreiben, keine rechtliche und keine medizinische Beurteilung und keine Vertretung gegenüber Versicherer oder Gericht.
Was briefhilfe.ch leistet – und was nicht
Für wen diese Seite gemacht ist: für Menschen, die nach einem Unfall ein Schreiben der Suva oder eines anderen Unfallversicherers erhalten haben und wissen möchten, worum es darin geht, welche Frist läuft und wie sie sinnvoll reagieren.
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Grenzen der Informationen auf dieser Seite: Fristen und Grundsätze stammen aus UVG, UVV und ATSG, die Frankenbeträge gelten für 2026. Der Höchstbetrag des versicherten Verdienstes ist seit 2016 unverändert; er kann durch eine Verordnungsänderung angepasst werden. Massgebend im Einzelfall sind Ihr versicherter Verdienst, die medizinischen Akten und der Wortlaut Ihres Schreibens.
Die Fachlichkeit dieser Seite stützt sich auf die genannten Gesetzesartikel und die Rechtsprechung des Bundesgerichts – nicht auf eine behauptete Expertenrolle. Inhalt verantwortet von briefhilfe.ch gemäss Impressum, zuletzt aktualisiert im August 2026.
Disclaimer
briefhilfe.ch ist eine Verständnis- und Formulierungshilfe und ersetzt weder eine Rechtsberatung noch eine ärztliche Beurteilung. Bei einem Fallabschluss, einer Rentenfrage oder einer laufenden Einsprachefrist ziehen Sie zusätzlich eine spezialisierte Beratungsstelle oder eine juristische Fachperson bei.
Häufige Fragen zu Schreiben der Unfallversicherung
Wie hoch ist das Taggeld und ab wann wird es bezahlt?
Achtzig Prozent des versicherten Verdienstes bei voller Arbeitsunfähigkeit, erstmals am dritten Tag nach dem Unfalltag. Für die beiden Wartetage muss der Arbeitgeber mindestens vier Fünftel des Lohnes zahlen. Höchstens werden CHF 324.80 pro Tag ausgerichtet.
Mein Schreiben heisst nicht Verfügung – kann ich trotzdem etwas dagegen tun?
Ja. Bei einer formlosen Mitteilung können Sie nach Art. 51 Abs. 2 ATSG den Erlass einer Verfügung verlangen. Wichtig ist die Zeit: Wer nicht innert eines Jahres seit der Mitteilung interveniert, muss den Entscheid nach der Rechtsprechung gegen sich gelten lassen.
Wie lange habe ich Zeit für eine Einsprache?
Dreissig Tage ab Mitteilung der Verfügung. Das Verfahren ist kostenlos. Die schriftliche Einsprache braucht eine Unterschrift, weshalb eine E-Mail nicht genügt. Fehlt die Begründung, muss der Versicherer zuerst eine Nachfrist zur Verbesserung ansetzen.
Die Suva stellt die Leistungen ein – wer muss was beweisen?
Die Beweislast liegt beim Versicherer. Will er die Leistungen einstellen, muss er mit überwiegender Wahrscheinlichkeit belegen, dass der Zusammenhang mit dem Unfall dahingefallen ist, also der Zustand vor dem Unfall oder der Zustand ohne den Unfall erreicht wäre.
Wie wird eine Integritätsentschädigung berechnet?
Als einmalige Kapitalleistung in Prozent des Höchstbetrags des versicherten Jahresverdienstes, nicht Ihres eigenen Lohnes. 2026 entspricht ein Prozent CHF 1482, hundert Prozent CHF 148200. Schäden unter fünf Prozent geben keinen Anspruch.
Werden die Leistungen gekürzt, wenn ich den Unfall selbst verschuldet habe?
Bei grober Fahrlässigkeit werden nur Taggelder bei Nichtberufsunfällen gekürzt, und nur jene der ersten beiden Jahre. Heilbehandlung, Invalidenrente und Integritätsentschädigung bleiben davon unberührt. Bei einem Wagnis werden dagegen die Geldleistungen halbiert.
Sie müssen dieses Schreiben nicht allein entschlüsseln
Hochladen, erkennen ob Verfügung oder formlose Mitteilung, die Frist als konkretes Datum erhalten und drei Antwortvorschläge als Word-Datei bekommen – sachlich formuliert und direkt anpassbar.