Brief von der Suva verstehen – Taggeld, formlose Mitteilung, Verfügung, Fallabschluss und Einsprachefrist

Diese Seite erklärt, welche Schreiben ein Unfallversicherer verschickt, wie das Taggeld berechnet wird, was ein Fallabschluss bedeutet und welche Fristen für Einsprache und Beschwerde gelten. Verständnishilfe, keine Rechtsberatung.

Person liest eine Verfügung der Unfallversicherung über Taggeld und Fallabschluss

„Wir stellen unsere Leistungen per 30. September ein” – und der Rücken tut immer noch weh?

Brief von der Suva verstehen. Taggeld, Fallabschluss und Ihre Frist.

Schreiben der Unfallversicherung entscheiden über Geld und über die weitere Behandlung – und sie sind so knapp formuliert, dass der entscheidende Satz leicht untergeht. Oft steht nicht einmal das Wort „Verfügung” darüber. briefhilfe.ch erklärt Ihr konkretes Schreiben in Alltagssprache und erstellt drei passende Antwortvorschläge als Word-Datei.

Stand: August 2026

Die kurze Antwort

Steht auf dem Schreiben „Verfügung” und findet sich am Schluss eine Rechtsmittelbelehrung, läuft ab Zustellung eine Einsprachefrist von 30 Tagen. Fehlt beides, handelt es sich um eine formlose Mitteilung – dagegen können Sie den Erlass einer Verfügung verlangen, sollten damit aber nicht länger als ein Jahr warten.

Das Wichtigste in 30 Sekunden

80 %des versicherten Verdienstes als Taggeld
CHF 406höchster versicherter Tagesverdienst
CHF 324.80höchstmögliches Taggeld pro Tag
30 TageEinsprachefrist ab Zustellung

Verfügung oder formlose Mitteilung?

Diese Unterscheidung ist der wichtigste Punkt der ganzen Seite, und sie steht nirgends auf dem Papier erklärt. Wenn Ihnen schon der Aufbau des Briefes fremd vorkommt, hilft Ich verstehe diesen Brief nicht beim Sortieren. Wie behördliche und amtliche Schreiben grundsätzlich aufgebaut sind, zeigt Behördenschreiben verstehen. Der Unfallversicherer darf vieles formlos mitteilen – etwa in einem Brief, der schlicht sagt, ab wann kein Taggeld mehr bezahlt wird. Eine Verfügung braucht es dagegen zwingend bei der Zusprechung einer Rente, bei der Integritätsentschädigung, bei der Kürzung oder Verweigerung von Leistungen und bei einer Rückforderung.

Formlose Mitteilung und Verfügung im Vergleich Formlose Mitteilung Verfügung Keine Rechtsmittelbelehrung Mit Rechtsmittelbelehrung Oft ein normaler Brief Begründet und schriftlich 1 Jahr 30 Tage um eine Verfügung zu verlangen für die Einsprache Danach wirkt sie wie ein rechtskräftiger Entscheid Kostenlos, mit Unterschrift, Begehren und Begründung
Beide Schreiben können dasselbe bewirken. Nur die Frist ist eine ganz andere – und bei der formlosen Mitteilung nirgends erwähnt.

Wer mit einer formlosen Mitteilung nicht einverstanden ist, kann den Erlass einer Verfügung verlangen. Das Gesetz sagt das ausdrücklich. Nach der Rechtsprechung gilt aber: Wer nicht innert eines Jahres seit der Mitteilung interveniert, muss den Entscheid gegen sich gelten lassen – dann wirkt er, als wäre er förmlich ergangen.

„Wir werden unsere Leistungen per 30. September einstellen.” Was jetzt zählt

Prüfen Sie zuerst, ob eine Rechtsmittelbelehrung folgt. Wenn ja: 30 Tage Einsprachefrist. Wenn nein: Der wirksame Satz lautet „Ich bin mit der Einstellung der Leistungen per 30. September nicht einverstanden und ersuche Sie um Erlass einer anfechtbaren Verfügung mit Rechtsmittelbelehrung.” Danach beginnt die Frist ordentlich zu laufen.

Typischer Fehler

Ein Brief ohne das Wort „Verfügung” wird als unverbindliche Information abgelegt. Genau das ist der häufigste Weg, wie ein Fallabschluss unbemerkt rechtswirksam wird.

Taggeld: Höhe, Beginn und Obergrenze

Das Taggeld beträgt 80 Prozent des versicherten Verdienstes, bei teilweiser Arbeitsunfähigkeit entsprechend weniger. Der Anspruch entsteht am dritten Tag nach dem Unfalltag – es gibt also zwei Wartetage. Für diese beiden Tage muss der Arbeitgeber mindestens vier Fünftel des Lohnes zahlen, das steht im Obligationenrecht.

Nach oben gibt es eine harte Grenze. Der Höchstbetrag des versicherten Verdienstes liegt bei CHF 148'200 im Jahr oder CHF 406 am Tag, unverändert seit 2016. Daraus ergibt sich ein maximales Taggeld von CHF 324.80 pro Tag. Wer deutlich mehr verdient, erhält aus der Unfallversicherung trotzdem nicht mehr.

Für die Berechnung gilt beim Taggeld der letzte vor dem Unfall bezogene Lohn, bei einer Rente dagegen der Lohn innerhalb eines Jahres vor dem Unfall. Wer kurz vor dem Unfall die Stelle gewechselt hat, in Kurzarbeit war oder unregelmässig arbeitet, sollte diese Zahl deshalb genau nachrechnen.

Die Heilbehandlung kennt keine Wartefrist. Wartetage gibt es nur beim Taggeld.

Die Geldleistungen im Überblick

Diese Zahlen tauchen in fast jedem Schreiben auf. Sie stammen aus dem Unfallversicherungsgesetz und seiner Verordnung und sind für 2026 aktuell.

Beträge nach UVG und UVV, Stand 2026. Massgebend im Einzelfall ist Ihr versicherter Verdienst und die Berechnung im Schreiben.
LeistungHöheGrundlage
Taggeld80 % des versicherten Verdienstes, ab dem 3. Tag nach dem UnfalltagArt. 16, 17 UVG
Höchstbetrag versicherter VerdienstCHF 148'200 im Jahr, CHF 406 am TagArt. 22 UVV
InvalidenrenteAb 10 % Invalidität; 80 % des versicherten Verdienstes bei VollinvaliditätArt. 18, 20 UVG
KomplementärrenteBei gleichzeitiger IV- oder AHV-Rente: Differenz zu 90 % des versicherten VerdienstesArt. 20 Abs. 2 UVG
IntegritätsentschädigungKapitalleistung in Prozent des Höchstbetrags; 1 % = CHF 1'482, unter 5 % kein AnspruchArt. 24, 25 UVG, Anhang 3 UVV
HilflosenentschädigungMonatlich CHF 812, 1'624 oder 2'436 je nach GradArt. 38 UVV
Verzugszins auf Leistungen5 % im Jahr, frühestens nach 24 Monaten seit AnspruchsentstehungArt. 26 ATSG, Art. 7 ATSV
Anonymisiertes Praxisbeispiel

Ein Monteur verunfallt an einem Montag. Der Anspruch auf Taggeld beginnt am Donnerstag; für Dienstag und Mittwoch schuldet der Arbeitgeber mindestens vier Fünftel des Lohnes.

Bei einem Jahreslohn von CHF 78'000 beträgt der versicherte Tagesverdienst rund CHF 213.70, das Taggeld also etwa CHF 170.95. Nach zehn Monaten teilt die Versicherung mit, sie stelle die Leistungen ein. Das Schreiben trägt keine Rechtsmittelbelehrung – hier ist der erste Schritt nicht die Einsprache, sondern das Verlangen einer Verfügung.

Verfügung, Mitteilung oder Abrechnung?

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Suva-Schreiben prüfen – CHF 34

Fallabschluss und Leistungseinstellung

Der Fallabschluss ist der Moment, in dem Taggeld und Heilbehandlung enden. Das Gesetz knüpft ihn an eine einzige Bedingung: Von der Fortsetzung der ärztlichen Behandlung darf keine namhafte Besserung des Gesundheitszustands mehr erwartet werden. Ab dann steht allenfalls eine Rente zur Diskussion.

Der Punkt, der viele überrascht, betrifft die Beweislast. Will der Versicherer Leistungen einstellen, muss er belegen, dass der Zusammenhang mit dem Unfall dahingefallen ist – nicht Sie müssen beweisen, dass er noch besteht. Massgebend ist der Beweisgrad der überwiegenden Wahrscheinlichkeit; die blosse Möglichkeit genügt nicht.

In den Schreiben tauchen dafür zwei lateinische Begriffe auf. Status quo ante meint den Zustand vor dem Unfall, Status quo sine den Zustand, der sich auch ohne den Unfall eingestellt hätte. Wer eines dieser Wörter liest, weiss: Hier wird der Kausalzusammenhang verneint, und genau darum dreht sich eine allfällige Einsprache.

✓ Meist unproblematisch

Abrechnung

Eine Aufstellung der bezahlten Taggelder. Bei Rechenfehlern genügt zunächst eine Rückfrage mit Beleg.

! Genau lesen

Formlose Mitteilung

Ein Brief ohne Rechtsmittelbelehrung, der trotzdem etwas entscheidet. Verfügung verlangen, nicht abwarten.

⚠ Frist läuft

Verfügung

Rentenzusprechung, Kürzung, Verweigerung oder Rückforderung. 30 Tage ab Zustellung.

Das sehen wir häufig

Ein Fallabschluss stützt sich auf einen medizinischen Bericht, den die betroffene Person nie gelesen hat. Verlangen Sie die Akten. Was in einem Arztbericht steht, lässt sich getrennt einordnen – dabei hilft arztbrief-verstehen.ch.

Aus der Praxis

Wir sehen immer wieder Einsprachen, die vor allem die anhaltenden Beschwerden schildern. Wirksamer ist der Bezug auf den medizinischen Bericht selbst – welche Frage er offenlässt, welcher Vorzustand angenommen wird und welche Untersuchung fehlt.

Rente und Integritätsentschädigung

Beim Fallabschluss werden zwei Dinge getrennt geprüft, die oft verwechselt werden. Die Invalidenrente gleicht die wirtschaftliche Einbusse aus und setzt mindestens 10 Prozent Invalidität voraus. Die Integritätsentschädigung entschädigt dagegen die dauernde erhebliche Schädigung selbst – unabhängig davon, ob Sie weiterarbeiten können.

Die Integritätsentschädigung wird als einmalige Kapitalleistung ausgerichtet und in Prozent des Höchstbetrags des versicherten Jahresverdienstes berechnet, nicht Ihres eigenen Lohnes. Das führt zu einem Ergebnis, das viele nicht erwarten: Zwei Personen mit derselben Schädigung erhalten denselben Betrag, unabhängig von ihrem Einkommen.

Integritätsentschädigung 2026 in Franken Beispiele aus der gesetzlichen Skala, Stand 2026 unter 5 % Schaden kein Anspruch 10 % (Verlust der Milz) CHF 14'820 20 % (Verlust eines Daumens) CHF 29'640 40 % (Verlust einer Hand) CHF 59'280 100 % (Höchstbetrag) CHF 148'200 1 Prozent entspricht CHF 1'482. Der eigene Lohn spielt für diese Leistung keine Rolle.
Die Skala steht im Anhang der Unfallversicherungsverordnung; für die Feinabstufung gibt es zusätzliche Tabellen des Versicherers.

Mehrere Schäden werden gesamthaft bemessen, die Gesamtentschädigung darf den Höchstbetrag nicht übersteigen. Eine spätere Revision der Integritätsentschädigung ist nur ausnahmsweise möglich – wenn sich der Schaden von grosser Tragweite und nicht voraussehbar verschlimmert hat.

Praxisbeispiel

Wird eine Integritätseinbusse mit 5 statt 10 Prozent bemessen, geht es um CHF 7'410 Unterschied. Bei einer solchen Differenz lohnt es sich, die zugrunde gelegte Tabelle und den medizinischen Befund im Detail nachzuvollziehen.

Wenn gekürzt oder verweigert wird

Kürzungen werden oft schärfer wahrgenommen, als sie im Gesetz ausfallen. Deshalb hier die tatsächlichen Regeln, nach Anlass getrennt.

Kürzungs- und Verweigerungsgründe nach UVG und UVV, Stand 2026. Jede Kürzung erfordert eine schriftliche Verfügung.
AnlassFolgeGrundlage
Grobe FahrlässigkeitNur Taggelder bei Nichtberufsunfällen, nur in den ersten zwei Jahren. Heilbehandlung, Rente und Integritätsentschädigung bleiben unberührtArt. 37 Abs. 2 UVG
WagnisGeldleistungen um die Hälfte gekürzt, in besonders schweren Fällen verweigert. Die Heilbehandlung bleibt ungekürztArt. 50 UVV
RettungshandlungBleibt versichert, auch wenn sie an sich ein Wagnis wäreArt. 50 Abs. 2 UVV
Raufhandel, starke Provokation, UnruhenGeldleistungen mindestens um die Hälfte gekürztArt. 49 Abs. 2 UVV
Teilweise unfallfremde UrsacheTaggeld, Pflegeleistungen und Hilflosenentschädigung werden nicht gekürzt; Rente und Integritätsentschädigung angemessenArt. 36 UVG
Verspätete UnfallmeldungBei unentschuldbarem Versäumnis mit erheblichen Umtrieben Kürzung möglichArt. 46 UVG

Der praktisch wichtigste Punkt in dieser Tabelle steht in der ersten Zeile: Bei blosser Grobfahrlässigkeit bleibt die Heilbehandlung immer ungekürzt, und bei einem Berufsunfall entfällt die Kürzung ganz. Wer nach einem selbstverschuldeten Sturz befürchtet, gar nichts mehr zu bekommen, liegt in aller Regel falsch.

Vorher

„Ich finde die Kürzung ungerecht, ich war ja nicht absichtlich unvorsichtig.”

Nachher

„Ich beantrage die Aufhebung der Kürzung. Der Unfall vom 12. März ereignete sich auf dem Arbeitsweg mit Firmenfahrzeug und ist als Berufsunfall zu qualifizieren; bei Berufsunfällen ist eine Kürzung wegen grober Fahrlässigkeit nicht vorgesehen.”

Der zweite Text bestreitet nicht das Gefühl, sondern die rechtliche Einordnung – mit Datum und Sachverhalt. Genau diese Struktur erhalten Sie bei einer Auswertung als Word-Datei zum Anpassen. Wie ein Antwortschreiben allgemein aufgebaut wird, zeigt Wie antworte ich auf einen Brief.

Einsprache: Form, Frist und Ablauf

Die Einsprache ist die erste Stufe und kostet nichts. Sie geht an den Versicherer selbst, braucht ein Rechtsbegehren und eine kurze Begründung. Fehlt eines davon, muss der Versicherer eine angemessene Nachfrist mit Hinweis auf die Folgen ansetzen, bevor er nicht darauf eintritt.

Ein Formfehler passiert besonders oft: Die schriftliche Einsprache braucht eine Unterschrift, deshalb genügt eine E-Mail nicht. Und anders als bei der fehlenden Begründung besteht in diesem Fall kein Anspruch auf eine Nachfrist – verbessern lässt sich der Mangel nur innerhalb der ordentlichen Frist. Im Bereich der Unfallversicherung ist ausserdem eine mündliche Einsprache bei persönlicher Vorsprache zulässig, mit unterschriebenem Protokoll.

Wie eine Einsprache aufgebaut wird, zeigt zusätzlich Einsprache Schweiz. Führt sie nicht weiter, folgt die Beschwerde ans Versicherungsgericht des Wohnkantons, ebenfalls innert 30 Tagen. Auch dieses Verfahren ist im Bereich der Unfallversicherung kostenlos, ausser bei mutwilliger Prozessführung. Ein unentgeltlicher Rechtsbeistand ist bereits im Einspracheverfahren möglich, wo die Verhältnisse es erfordern.

Was jetzt hilft

  • Prüfen, ob eine Rechtsmittelbelehrung vorhanden ist.
  • Fristenstillstand einrechnen: Ostern, 15. Juli bis 15. August, 18. Dezember bis 2. Januar.
  • Akteneinsicht verlangen, bevor Sie inhaltlich argumentieren.
  • Bei einem Gutachten: Namen der Sachverständigen und Zusatzfragen innert zehn Tagen einbringen.
  • Den Brief unterschrieben per Post aufgeben, spätestens am letzten Fristtag.

Was die Lage verschlechtert

  • Eine formlose Mitteilung als unverbindlich ablegen.
  • Die Einsprache per E-Mail schicken – ohne Unterschrift zählt sie nicht.
  • Nur die Beschwerden schildern, ohne auf den medizinischen Bericht einzugehen.
  • Auf eine Ombudsstelle warten und dabei die Frist verstreichen lassen.
  • Termine für Untersuchungen unentschuldigt versäumen.
Wichtig zu wissen

Eine Vermittlung durch eine Ombudsstelle hemmt die Frist nicht. Wer parallel vermitteln lassen möchte, erhebt trotzdem fristgerecht Einsprache. Wie Fristen im Detail laufen, erklärt Frist im Brief verstehen.

Nach dem Job: Nachdeckung und Abredeversicherung

Wer die Stelle verliert, ist nicht sofort ohne Unfallversicherung. Die Versicherung endet am 31. Tag nach dem Tag, an dem der Anspruch auf mindestens den halben Lohn aufhört. Anknüpfungspunkt ist also nicht das Ende des Arbeitsverhältnisses, sondern das Ende der Lohnzahlung – ein wichtiger Unterschied, wenn eine Lohnfortzahlung oder ein Krankentaggeld noch läuft.

Danach lässt sich die Deckung durch eine besondere Abrede um bis zu sechs Monate verlängern, die sogenannte Abredeversicherung. Sie muss aber vor Ablauf der 31 Tage abgeschlossen werden; danach ist sie nicht mehr möglich. Der Versicherer ist verpflichtet, über diese Möglichkeit zu informieren. Die Prämie legt jeder Versicherer selbst fest – dazu gibt es keine gesetzlichen Beträge.

Nachdeckung und Abredeversicherung nach dem Arbeitsende Lohn läuft 31 Tage Nachdeckung automatisch, kostenlos Abredeversicherung bis 6 Monate, gegen Prämie letzter Tag mit mind. halbem Lohn Abrede muss vorher getätigt sein Anknüpfungspunkt ist das Ende der Lohnzahlung, nicht das Ende des Arbeitsvertrags. Wie lange die Unfalldeckung nach dem Job noch läuft
Nach dem 31. Tag endet die Deckung, wenn keine Abrede getroffen wurde. Nachträglich ist sie nicht mehr möglich.
„Ihre Deckung endet 31 Tage nach Ende des Arbeitsverhältnisses.” Warum das ungenau ist

Massgebend ist der letzte Tag mit Anspruch auf mindestens den halben Lohn. Kam das Schreiben eingeschrieben, zählt für die Frist der erste Zustellversuch – dazu passt Einschreiben erhalten – was tun. Läuft eine Lohnfortzahlung oder ein Taggeld, das den Lohn ersetzt, verschiebt sich der Stichtag nach hinten. Bei knappen Konstellationen lohnt es sich, dieses Datum schriftlich bestätigen zu lassen.

Aus der Praxis

In vielen Unterlagen fällt auf, dass die Abredeversicherung erst thematisiert wird, wenn bereits etwas passiert ist. Zu diesem Zeitpunkt lässt sie sich nicht mehr abschliessen – der Entscheid darüber gehört in die letzten Arbeitswochen, nicht danach.

Die Rechtsgrundlagen in der Schweiz

Die Leistungen stehen im Bundesgesetz über die Unfallversicherung (UVG): Taggeld in Art. 16 und 17, Invalidenrente in Art. 18 und 20, Integritätsentschädigung in Art. 24 und 25, Fallabschluss in Art. 19, Kürzungen in Art. 37 und 39. Die Beträge und die Skala der Integritätsentschädigung stehen in der Verordnung (UVV) samt Anhang 3.

Das Verfahren regelt das Bundesgesetz über den Allgemeinen Teil des Sozialversicherungsrechts (ATSG): Verfügungspflicht nach Art. 49, formloses Verfahren und das Recht, eine Verfügung zu verlangen, nach Art. 51, Einsprachefrist nach Art. 52, Fristenstillstand und Zustellfiktion nach Art. 38, Rückforderung und Erlass nach Art. 25. Welche Entscheide zwingend als Verfügung ergehen müssen, zählt Art. 124 UVV auf.

Wer bei der Suva versichert ist, ergibt sich aus Art. 66 UVG; alle übrigen Betriebe versichern nach Art. 68 UVG bei einem privaten Versicherer oder einer Kasse. Für Nichtberufsunfälle ist eine Anstellung von mindestens acht Wochenstunden bei einem Arbeitgeber Voraussetzung – darunter gilt der Arbeitsweg als Berufsunfall.

Wenn Sie Unterstützung brauchen

Der Versicherer selbst hat eine gesetzliche Aufklärungs- und Beratungspflicht; die Beratung über Ihre Rechte und Pflichten ist grundsätzlich unentgeltlich. Unabhängige Beratung im Sozialversicherungsrecht bieten Inclusion Handicap und Procap; Gewerkschaften bieten ihren Mitgliedern Rechtsschutz.

Die Ombudsstelle der Privatversicherung und der Suva vermittelt kostenlos – im Bereich der Unfallversicherung allerdings nur, solange noch keine Verfügung vorliegt, und ihre Anrufung hemmt keine Fristen. Vor dem kantonalen Versicherungsgericht ist eine unentgeltliche Rechtsverbeiständung möglich.

Begriffe aus dem Versicherungsschreiben

Fünf Ausdrücke, die fast immer vorkommen und selten erklärt werden.

Versicherter Verdienst
Die Lohnbasis für Taggeld und Rente, nach oben begrenzt auf CHF 148'200 im Jahr. Beim Taggeld zählt der letzte Lohn vor dem Unfall, bei der Rente das Jahr davor.
Status quo ante und status quo sine
Der Zustand vor dem Unfall beziehungsweise der Zustand, der sich auch ohne den Unfall eingestellt hätte. Beide Begriffe kündigen die Einstellung der Leistungen an.
Formlose Mitteilung
Ein Entscheid ohne Verfügungsform und ohne Rechtsmittelbelehrung. Sie können dagegen den Erlass einer Verfügung verlangen.
IE
Integritätsentschädigung. Einmalige Kapitalleistung für eine dauernde erhebliche Schädigung, berechnet am gesetzlichen Höchstbetrag.
Rückfall und Spätfolge
Ein Wiederaufflammen oder eine späte Folge desselben Unfalls. Beide sind versichert, mit denselben Beweisregeln wie beim ursprünglichen Fall.

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Grenzen der Informationen auf dieser Seite: Fristen und Grundsätze stammen aus UVG, UVV und ATSG, die Frankenbeträge gelten für 2026. Der Höchstbetrag des versicherten Verdienstes ist seit 2016 unverändert; er kann durch eine Verordnungsänderung angepasst werden. Massgebend im Einzelfall sind Ihr versicherter Verdienst, die medizinischen Akten und der Wortlaut Ihres Schreibens.

Die Fachlichkeit dieser Seite stützt sich auf die genannten Gesetzesartikel und die Rechtsprechung des Bundesgerichts – nicht auf eine behauptete Expertenrolle. Inhalt verantwortet von briefhilfe.ch gemäss Impressum, zuletzt aktualisiert im August 2026.

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Häufige Fragen zu Schreiben der Unfallversicherung

Wie hoch ist das Taggeld und ab wann wird es bezahlt?

Achtzig Prozent des versicherten Verdienstes bei voller Arbeitsunfähigkeit, erstmals am dritten Tag nach dem Unfalltag. Für die beiden Wartetage muss der Arbeitgeber mindestens vier Fünftel des Lohnes zahlen. Höchstens werden CHF 324.80 pro Tag ausgerichtet.

Mein Schreiben heisst nicht Verfügung – kann ich trotzdem etwas dagegen tun?

Ja. Bei einer formlosen Mitteilung können Sie nach Art. 51 Abs. 2 ATSG den Erlass einer Verfügung verlangen. Wichtig ist die Zeit: Wer nicht innert eines Jahres seit der Mitteilung interveniert, muss den Entscheid nach der Rechtsprechung gegen sich gelten lassen.

Wie lange habe ich Zeit für eine Einsprache?

Dreissig Tage ab Mitteilung der Verfügung. Das Verfahren ist kostenlos. Die schriftliche Einsprache braucht eine Unterschrift, weshalb eine E-Mail nicht genügt. Fehlt die Begründung, muss der Versicherer zuerst eine Nachfrist zur Verbesserung ansetzen.

Die Suva stellt die Leistungen ein – wer muss was beweisen?

Die Beweislast liegt beim Versicherer. Will er die Leistungen einstellen, muss er mit überwiegender Wahrscheinlichkeit belegen, dass der Zusammenhang mit dem Unfall dahingefallen ist, also der Zustand vor dem Unfall oder der Zustand ohne den Unfall erreicht wäre.

Wie wird eine Integritätsentschädigung berechnet?

Als einmalige Kapitalleistung in Prozent des Höchstbetrags des versicherten Jahresverdienstes, nicht Ihres eigenen Lohnes. 2026 entspricht ein Prozent CHF 1482, hundert Prozent CHF 148200. Schäden unter fünf Prozent geben keinen Anspruch.

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