Serafe-Rechnung verstehen – Betrag, Zahlungsfrist, Mahngebühr, Betreibung und Befreiung
Diese Seite erklärt die Rechnung für die Radio- und Fernsehabgabe: wie der Betrag zustande kommt, welche Frist gilt, was eine Mahnung kostet, wie eine falsche Rechnung korrigiert wird und wer befreit ist. Verständnishilfe, keine Rechtsberatung.
Eine Rechnung, die Sie nie bestellt haben – und trotzdem bezahlen müssen?
Serafe-Rechnung verstehen. Betrag, Frist und was bei Fehlern gilt.
Die Rechnung für die Radio- und Fernsehabgabe kommt automatisch, ohne Anmeldung und unabhängig davon, ob im Haushalt überhaupt ein Gerät steht. Genau deshalb landet sie oft ungelesen im Stapel. briefhilfe.ch erklärt Ihr konkretes Schreiben in Alltagssprache und erstellt drei passende Antwortvorschläge als Word-Datei.
Die Serafe-Rechnung ist die Radio- und Fernsehabgabe, die pro Haushalt erhoben wird. 2026 sind es CHF 335 im Jahr, fällig 60 Tage nach Rechnungsstellung. Sie ist geräteunabhängig, wer sie hat, ergibt sich aus dem Einwohnerregister. Wer nicht zahlt, erhält Mahnungen zu CHF 5 und wird schliesslich betrieben.
Das Wichtigste in 30 Sekunden
CHF 335 pro Haushalt und Jahr, ab 2027 noch CHF 312.
Zahlungsfrist Jahresrechnung: 60 Tage, nicht 30.
Mahnung CHF 5, Betreibung CHF 20 – mehr ist nicht vorgesehen.
Falsche Angaben klärt die Einwohnerkontrolle, nicht Serafe.
Befreit sind nur EL-Beziehende, Taubblinde und Diplomaten.
Betrag, Frist und Gebühren im Überblick
Bei dieser Rechnung entstehen die meisten Missverständnisse nicht beim Betrag, sondern bei der Frist. Deshalb stehen die Zahlen hier ganz vorn.
Stand August 2026 nach der Radio- und Fernsehverordnung (RTVV). Massgebend sind die Angaben auf Ihrer eigenen Rechnung.
Position
Betrag oder Frist
Hinweis
Privathaushalt 2026
CHF 335.00 im Jahr
Unverändert seit 2021
Privathaushalt ab 2027
CHF 312.00 im Jahr
Gilt 2027 und 2028
Privathaushalt ab 2029
CHF 300.00 im Jahr
Bereits als Verordnungstext beschlossen
Dreimonatsrechnung
CHF 83.75 pro Quartal
Auf Papier zusätzlich CHF 2.00 Zuschlag
Fälligkeit Jahresrechnung
60 Tage nach Rechnungsstellung
Der häufigste Irrtum: es sind nicht 30 Tage
Fälligkeit Dreimonatsrechnung
30 Tage nach Rechnungsstellung
Kürzere Frist als bei der Jahresrechnung
Mahnung
CHF 5.00 pro Mahnung
Abschliessend geregelt
Betreibung
CHF 20.00
Für eine zu Recht angehobene Betreibung
Verjährung
5 Jahre ab Fälligkeit
Nicht ab Rechnungsdatum
Typischer Fehler
Die Rechnung wird nach dem gewohnten Monatsrhythmus abgelegt und dann vergessen. Weil die Jahresrechnung erst nach 60 Tagen fällig wird, liegt sie besonders lange herum – und die Mahnung kommt für viele überraschend.
Jede Mahnung kostet CHF 5, die Betreibung CHF 20. Weitere Gebühren sind in der Verordnung nicht vorgesehen.
Warum Sie diese Rechnung erhalten
Die Radio- und Fernsehabgabe wird seit 2019 pro Haushalt erhoben, nicht pro Gerät. Ob bei Ihnen ein Fernseher steht, ein Radio läuft oder nur ausländische Sender geschaut werden, spielt keine Rolle. Die frühere Möglichkeit, sich als geräteloser Haushalt abzumelden, ist von Gesetzes wegen am 31. Dezember 2023 ausgelaufen.
Wer als Haushalt gilt, entscheidet nicht die Erhebungsstelle. Massgebend ist die Haushaltbildung im Einwohnerregister Ihrer Gemeinde. Von dort erhält Serafe monatlich die Daten. Deshalb ist die Gemeinde auch die richtige Adresse, wenn etwas nicht stimmt – dazu weiter unten mehr.
Alle volljährigen Personen eines Haushalts haften solidarisch und stehen namentlich auf der Rechnung. Bezahlt wird trotzdem nur einmal pro Haushalt. Eine Zweitwohnung oder ein Wochenaufenthalt löst keine zweite Abgabe aus, solange der Hauptwohnsitz in der Schweiz liegt.
„Diese Rechnung betrifft den Haushalt, dem Sie gemäss Einwohnerregister angehören.”Was dahintersteckt
Dieser Satz ist der Hinweis darauf, dass Serafe die Zusammensetzung Ihres Haushalts nicht selbst festlegt. Wer nach einer Trennung oder einem Auszug noch auf der Rechnung steht, findet die Ursache fast immer im Register der Gemeinde, nicht bei der Erhebungsstelle.
Vierteljährlich statt einmal im Jahr
Wenn der Jahresbetrag auf einmal zu viel ist, gibt es einen einfachen und rechtlich gesicherten Ausweg, den viele nicht kennen: Jede abgabepflichtige Person kann für ihren Haushalt Dreimonatsrechnungen verlangen. Das ist kein Entgegenkommen im Einzelfall, sondern ein Anspruch aus der Verordnung.
Der Quartalsbetrag liegt bei CHF 83.75. Wer die Rechnung weiterhin auf Papier möchte, zahlt zusätzlich CHF 2.00 pro Quartal. Bei elektronischer Rechnung, Lastschrift oder Zustellung per E-Mail entfällt dieser Zuschlag. Die Umstellung ist kostenlos und jederzeit möglich.
Vorher
„Ich kann die Rechnung im Moment nicht bezahlen, bitte haben Sie Verständnis.”
Nachher
„Ich beantrage die Umstellung auf Dreimonatsrechnungen nach Art. 58 Abs. 2 RTVV. Bitte bestätigen Sie mir die Umstellung schriftlich und teilen Sie mir mit, ab welcher Periode sie gilt.”
Der Unterschied ist nicht der Ton, sondern die Rechtslage. Der zweite Satz beruft sich auf einen bestehenden Anspruch – da gibt es nichts abzuwägen. Darüber hinausgehende Ratenzahlungen sind möglich, aber Verhandlungssache; feste Bedingungen dafür sind nicht veröffentlicht.
Aus der Praxis
Wir sehen häufig Anfragen, die um Aufschub bitten, obwohl die Umstellung auf Quartalsrechnungen das Problem bereits löst. Der Jahresbetrag verteilt sich damit auf vier planbare Beträge, und es entstehen keine Mahngebühren.
Rechnung, Mahnung oder schon Betreibung?
Laden Sie das Schreiben hoch und schreiben Sie kurz dazu, was Sie erreichen möchten. Sie erhalten die Einordnung zu Ihrem Fall – mit Frist als Datum, den Gebühren einzeln aufgeschlüsselt und drei Antwortvorschlägen.
Die häufigsten Fehler betreffen nicht den Betrag, sondern die Personen: Jemand ist ausgezogen, verstorben, ins Ausland weggezogen, oder zwei Haushalte sind zusammengezogen und erhalten weiterhin zwei Rechnungen. Für alle diese Fälle gilt eine gemeinsame Grundregel.
Die Datenhoheit liegt beim Einwohnerregister. Serafe darf die Haushaltbildung nicht selbst ändern. Wer sich nur an die Erhebungsstelle wendet, wartet oft wochenlang, weil die Meldung erst im Folgemonat an die Gemeinde weitergereicht wird. Der schnellere Weg führt direkt über die Einwohnerkontrolle.
Wer die Meldung an die richtige Stelle richtet, spart Wochen. Die Gemeinde korrigiert das Register, Serafe rechnet danach neu.
Häufige Anlässe und der jeweils wirksame Schritt. Stand August 2026.
Situation
Was gilt
Wohin
Wegzug ins Ausland
Rückerstattung anteilig für die Restmonate
Abmeldung bei der Gemeinde, Bankverbindung an Serafe
Todesfall
Haushalt gilt per letzten Tag des Sterbemonats als aufgelöst; Erben können zu viel Bezahltes zurückfordern
Erbschein und Bankverbindung an Serafe
Vorübergehend im Ausland
Keine Befreiung, keine Rückerstattung, solange der Wohnsitz bleibt
Nichts zu tun
Umzug ins Heim
Trägerschaft zahlt für Bewohnende mit Hauptwohnsitz im Heim
Anmeldung des Hauptwohnsitzes bei der Gemeinde
Falsche Personen auf der Rechnung
Serafe darf die Haushaltbildung nicht selbst ändern
Einwohnerkontrolle der Gemeinde
Anonymisiertes Praxisbeispiel
Ein Paar zieht im März zusammen. Beide erhalten weiterhin eine eigene Jahresrechnung über CHF 335, zusammen also CHF 670 für einen einzigen Haushalt. Die Meldung an Serafe bleibt zunächst ohne Wirkung.
Erst nachdem die Einwohnerkontrolle die gemeinsame Haushaltbildung ins Register eingetragen hat, korrigiert Serafe die Rechnungen und erstattet den zu viel bezahlten Teil zurück. Zwischen Meldung an die Gemeinde und Korrektur liegen bei diesem Beispiel gut zwei Monate – deshalb lohnt sich der direkte Weg zur Gemeinde.
Wer befreit ist – und wer nicht
Die Liste der Befreiungsgründe ist kurz und abschliessend. Es gibt genau drei:
✓ Befreiung möglich
Ergänzungsleistungen
Wer jährliche EL zur AHV oder IV bezieht, wird auf Gesuch befreit. Es genügt, eine Kopie der rechtskräftigen EL-Bestätigung einzureichen.
✓ Befreiung möglich
Taubblindheit
Befreit, sofern im Privathaushalt keine abgabepflichtige Person lebt. Hier ist das offizielle Formular der Erhebungsstelle nötig.
✗ Keine Befreiung
Sozialhilfe
Die Abgabe ist im Grundbedarf für den Lebensunterhalt bereits enthalten. Ein Gesuch führt deshalb nicht zur Befreiung.
Zwei Punkte machen den Unterschied. Erstens: Erfüllt eine Person im Haushalt die Voraussetzung, entfällt die Abgabepflicht für alle Mitglieder. Zweitens: Die Befreiung wirkt zurück – bis zum Beginn des EL-Bezugs, höchstens aber fünf Jahre vor Eingang des Gesuchs. Wer erst spät davon erfährt, sollte das Gesuch deshalb nicht weiter aufschieben.
Der EL-Anspruch wird mindestens alle drei Jahre überprüft. Fällt er weg, ist das zu melden, und die Abgabe wird ab dem Folgemonat wieder erhoben.
Das sehen wir häufig
Ein Befreiungsgesuch, dem die rechtskräftige EL-Verfügung fehlt. Die Zustellung genau dieser Kopie gilt bereits als Gesuch – ohne sie beginnt die Frist für die Rückwirkung nicht zu laufen.
Mahnung, Betreibung und der Rechtsvorschlag
Bleibt die Rechnung nach Fälligkeit offen, folgen Mahnungen zu je CHF 5. Mit der letzten Mahnung werden alle Haushaltsmitglieder über den Ausstand informiert. Danach kann Serafe betreiben und wählt dabei frei, welche der solidarisch haftenden Personen betrieben wird.
Und hier steckt der Punkt, der diese Forderung von einer gewöhnlichen Rechnung unterscheidet: Die Erhebungsstelle darf einen Rechtsvorschlag selbst beseitigen. Sie gilt als Verwaltungsbehörde und braucht dafür kein Gericht. Ein Rechtsvorschlag ohne inhaltliche Grundlage verzögert das Verfahren deshalb nur und verursacht zusätzliche Kosten.
Fälligkeitsdatum ausrechnen: Rechnungsdatum plus 60 Tage.
Auf Quartalsrechnung umstellen, wenn der Jahresbetrag zu hoch ist.
Registerfehler bei der Gemeinde melden, nicht nur bei der Erhebungsstelle.
Bei EL-Bezug sofort die Kopie der Verfügung einreichen.
Bei bestrittener Abgabepflicht eine anfechtbare Verfügung verlangen.
Was die Lage verschlechtert
Kursierende Musterbriefe zur „Abmeldung” verschicken – sie wirken nicht.
Rechtsvorschlag erheben, ohne einen Grund benennen zu können.
Auf eine Antwort der Erhebungsstelle warten, während die Gemeinde zuständig wäre.
Die Rechnung liegen lassen, weil kein Gerät im Haushalt steht.
Mit der Zahlung warten, bis eine dritte Mahnung eintrifft.
Die Gebühren selbst bleiben klein. Teuer wird der Eintrag im Betreibungsregister, der auch nach der Zahlung bestehen bleibt.
Wichtig zu wissen
Ein Betreibungsregistereintrag bleibt auch nach vollständiger Zahlung bestehen. Bei einer Wohnungssuche fällt genau das auf – ein weiterer Grund, es nicht so weit kommen zu lassen. Wie ein Eintrag später behandelt wird, steht unter Betreibung löschen lassen.
Verfügung verlangen und Beschwerde führen
Wer die Abgabepflicht grundsätzlich bestreitet – etwa weil der Haushalt gar nicht besteht oder die Person nicht in der Schweiz wohnt –, streitet nicht über eine Rechnung, sondern über einen Verwaltungsakt. Der richtige Weg führt deshalb über eine Verfügung.
Das Radio- und Fernsehgesetz erlaubt der Erhebungsstelle ausdrücklich, gegenüber Abgabeschuldnerinnen und -schuldnern über die Abgabepflicht zu verfügen. Sie können eine solche anfechtbare Verfügung verlangen. Gegen sie steht die Beschwerde beim Bundesamt für Kommunikation innert 30 Tagen offen. Danach führt der Weg ans Bundesverwaltungsgericht und in letzter Instanz ans Bundesgericht.
Wichtig ist die Reihenfolge: Zuerst braucht es die Verfügung, dann die Beschwerde. Eine Beschwerde gegen eine blosse Rechnung läuft ins Leere. Wie eine Einsprache oder Beschwerde grundsätzlich aufgebaut wird, zeigt Einsprache Schweiz; wie Fristen in behördlichen Schreiben gelesen werden, erklärt Frist im Brief verstehen.
„Ich bin mit der Rechnung nicht einverstanden und erhebe hiermit Beschwerde.”Warum das noch nichts bewirkt
Eine Rechnung ist keine Verfügung und lässt sich nicht anfechten. Der wirksame Satz lautet: „Ich bestreite die Abgabepflicht für den genannten Zeitraum und ersuche Sie um Erlass einer anfechtbaren Verfügung mit Rechtsmittelbelehrung.” Erst diese Verfügung eröffnet den Rechtsweg.
Praxisbeispiel
Bei einer bestrittenen Abgabepflicht für vier Monate nach einem Wegzug ging es im Ergebnis um rund CHF 111. Der Aufwand für Verfügung und Beschwerde lohnt sich vor allem dort, wo eine grundsätzliche Frage über mehrere Jahre wirkt – nicht bei einer einzelnen Monatsdifferenz.
Aus der Praxis
Erfahrungsgemäss klären sich die meisten Fälle ohne Verfahren, sobald die Meldung an der richtigen Stelle liegt und der Zeitraum präzise benannt ist – mit Datum des Auszugs, des Todesfalls oder der Abmeldung statt mit einer allgemeinen Beanstandung.
Begriffe von der Serafe-Rechnung
Diese Wörter stehen auf fast jeder Rechnung und werden nirgends erklärt.
Haushaltabgabe
Der offizielle Name der Abgabe. Sie wird pro Haushalt erhoben, unabhängig von Geräten und von der Anzahl Personen.
Kollektivhaushalt
Heime, Internate, Spitäler, Klöster und ähnliche Einrichtungen. Hier zahlt die Trägerschaft, und zwar den doppelten Ansatz.
Solidarische Haftung
Alle volljährigen Personen des Haushalts schulden den Betrag gemeinsam. Die Erhebungsstelle darf sich aussuchen, wen sie betreibt.
Fälligkeit
Der Tag, an dem die Zahlung geschuldet ist. Bei der Jahresrechnung 60 Tage nach Rechnungsstellung, bei der Quartalsrechnung 30 Tage.
Verfügung
Ein anfechtbarer behördlicher Entscheid. Erst gegen ihn ist Beschwerde möglich, nicht gegen die Rechnung selbst.
Dafür müssen Sie nicht auf eine andere Seite wechseln. Rechnung oder Mahnung hochladen, kurz Ihr Anliegen dazuschreiben, fertig. Die Auswertung kommt per E-Mail, mit kopierbarem Text und Word-Datei.
2E-Mail mit ZugangslinkPersönlicher Link zu Ihrer Auswertung, 7 Tage gültig.
3Erklärung lesenWas das Schreiben bedeutet, wie dringend es ist, was jetzt zählt.
4Antwort übernehmenDrei Antwortvorschläge zum Kopieren oder als Word-Datei.
1. Ihre Anfrage2. E-Mail mit Zugangslink3. Ihre Erklärung4. Ihr Antwortvorschlag
✓
Ihre Rechnung: Fälligkeit konkret ausgerechnet60 oder 30 Tage – als Datum, nicht als Regel, samt Mahn- und Betreibungsgebühren.
✓
Fristen als konkretes DatumNicht als Regel, sondern als Tag, den Sie sich notieren können.
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Zuständigkeit geklärtOb Ihre Meldung an die Einwohnerkontrolle oder an die Erhebungsstelle gehört – das spart Wochen.
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Drei AntwortvorschlägeAls kopierbarer Text und Word-Datei, damit Sie Formulierungen direkt übernehmen können.
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Vertraulich behandeltKeine Registrierung nötig, keine Weitergabe an Dritte. Sensible Angaben dürfen Sie vorher schwärzen.
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Keine Rechtsberatung – CHF 34 einmaligVerständnishilfe zu Ihrem Schreiben, keine rechtliche Bewertung der Abgabepflicht und keine Vertretung gegenüber Behörden.
Was briefhilfe.ch leistet – und was nicht
Für wen diese Seite gemacht ist: für Menschen, die eine Rechnung, eine Mahnung oder eine Betreibung rund um die Radio- und Fernsehabgabe erhalten haben und wissen möchten, was gilt, bis wann sie reagieren sollten und wohin ihre Meldung gehört.
Was Sie bei einer Auswertung erhalten: die Erklärung Ihres konkreten Schreibens in Alltagssprache, das Fälligkeitsdatum konkret ausgerechnet, die einzelnen Positionen getrennt aufgeschlüsselt sowie drei Antwortvorschläge als kopierbarer Text und Word-Datei.
Was bewusst nicht angeboten wird: keine Rechtsberatung, keine Vertretung gegenüber der Erhebungsstelle, der Gemeinde oder einer Beschwerdeinstanz, keine Prüfung, ob eine Abgabepflicht rechtlich besteht, und kein Verfassen einer Beschwerdeschrift in Ihrem Namen.
Grenzen der Informationen auf dieser Seite: Beträge, Fristen und Gebühren stammen aus dem Radio- und Fernsehgesetz und der zugehörigen Verordnung, Stand August 2026. Die Senkung auf CHF 312 gilt ab 1. Januar 2027, jene auf CHF 300 ab 1. Januar 2029. Wie eine Gemeinde ihr Einwohnerregister führt, ist dagegen örtlich verschieden. Massgebend im Einzelfall ist immer der Wortlaut Ihres Schreibens.
Die Fachlichkeit dieser Seite stützt sich auf die genannten Erlasse und auf die Angaben der zuständigen Stellen – nicht auf eine behauptete Expertenrolle. Inhalt verantwortet von briefhilfe.ch gemäss Impressum, zuletzt aktualisiert im August 2026.
Disclaimer
briefhilfe.ch ist eine Verständnis- und Formulierungshilfe und ersetzt keine Rechtsberatung. Wenn Sie die Abgabepflicht grundsätzlich bestreiten oder bereits eine Verfügung erhalten haben, ziehen Sie zusätzlich eine Rechtsauskunftsstelle bei.
Häufige Fragen zur Serafe-Rechnung
Wie hoch ist die Serafe-Abgabe und wie lange gilt dieser Betrag?
Für einen Privathaushalt sind es 2026 CHF 335 pro Jahr. Ab 1. Januar 2027 sinkt der Betrag auf CHF 312 und ab 1. Januar 2029 auf CHF 300. Beide Senkungen stehen bereits als geltender Verordnungstext fest und hängen nicht mehr von einer Abstimmung ab.
Wie lange habe ich Zeit, die Serafe-Rechnung zu bezahlen?
Die Jahresrechnung wird 60 Tage nach Rechnungsstellung fällig, die Dreimonatsrechnung 30 Tage danach. Das steht in Art. 59 der Radio- und Fernsehverordnung. Viele rechnen mit 30 Tagen und wundern sich später über die Mahnung.
Was kostet eine Mahnung von Serafe?
Pro Mahnung CHF 5 und für eine zu Recht angehobene Betreibung CHF 20. Dazu kommt ein Zuschlag von CHF 2 pro Dreimonatsrechnung in Papierform. Diese Aufzählung in Art. 60 der Radio- und Fernsehverordnung ist abschliessend.
Muss ich zahlen, obwohl ich weder Fernseher noch Radio habe?
Ja. Die Abgabe wird pro Haushalt erhoben und ist geräteunabhängig. Die frühere Abmeldung für Haushalte ohne Empfangsgerät endete von Gesetzes wegen am 31. Dezember 2023. Kursierende Musterbriefe zur Abmeldung führen nur zu Mahnung und Betreibung.
Die Rechnung ist falsch – an wen wende ich mich?
Bei Fehlern zu Personen, Adresse oder Haushaltbildung an die Einwohnerkontrolle Ihrer Gemeinde. Serafe stützt sich ausschliesslich auf die Daten der Einwohnerregister und korrigiert erst, wenn die Gemeinde die Änderung gemeldet hat. Bankverbindungen für Rückerstattungen melden Sie dagegen Serafe direkt.
Kann ich mich von der Serafe-Abgabe befreien lassen?
Nur in drei Fällen: bei Bezug jährlicher Ergänzungsleistungen zur AHV oder IV, bei Taubblindheit und bei bestimmten Legitimationskarten des EDA. Sozialhilfe genügt nicht, weil die Abgabe im Grundbedarf enthalten ist. Die Befreiung wirkt bis fünf Jahre zurück.
Sie müssen diese Rechnung nicht allein einordnen
Hochladen, das Fälligkeitsdatum konkret erhalten, die Gebühren einzeln aufgeschlüsselt sehen und drei Antwortvorschläge als Word-Datei bekommen – sachlich formuliert und direkt anpassbar.